Historisch günstig – Solarenergie
„Das EEG ist ein Erfolg, erneuerbare Energien sind billiger als alle anderen Energien“, Claudia Kemfert auf twitter
Solarenergie ist die billigste Elektrizität in der Geschichte:
„Das EEG ist ein Erfolg, erneuerbare Energien sind billiger als alle anderen Energien“, Claudia Kemfert auf twitter
Solarenergie ist die billigste Elektrizität in der Geschichte:
Der sonnige April schlägt sich auch in der Stromerzeugung nieder. #Photovoltaik-Anlagen haben rund 6,9 Mrd. kWh #Strom erzeugt – so viel wie noch nie in einem Monat April und auch sonst in kaum einem anderen Monat
Nur im Juni 2019 produzierten Photovoltaik-Anlagen noch mehr Strom. Der April 2020 war ungewöhnlich sonnig. Das schlägt sich auch in der Stromerzeugung nieder. Photovoltaik-Anlagen haben im 0April rund 6,9 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom erzeugt – so viel wie noch nie in einem Monat April und auch sonst kaum einem anderen Monat. Einzig im Juni 2019 erzeugten Solaranlagen in Deutschland mit knapp 7,1 Mrd. kWh noch mehr Strom. Das zeigen vorläufige Zahlen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Ökostromanlagen und Speicher müssen bald durchgehend Energie liefern, damit die Versorgung nicht zusammenbricht. Ein deutscher Ökopionier schlägt nun ein Gesetz vor, das dazu Anreize bietet.
Wind- und Solarenergie gelten als besonders umweltfreundliche Formen der Energieerzeugung, doch ihre Energie ist bislang nicht immer verfügbar, wenn sie gebraucht wird. Ein renommierter deutscher Thinktank schlägt deshalb ein Gesetz vor, das durchgehende Strom- und Wärmelieferungen aus erneuerbaren Energien gezielt fördert.
Solarenergie ist die günstigste Form der Stromerzeugung. Damit die Energiewende funktionieren kann muss der Solardeckel abgeschafft werden.
Hier ein Beitrag aus quer.
Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 114 MWp aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 sind über 1 GWp Solarleistung davon betroffen. Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom aus Ü20-Anlagen vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Beide Lösungen gehen mit erheblichen Zusatzinvestitionen, erhöhten jährlichen Betriebskosten und damit zunehmenden Risiken einher. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die zur Eigenversorgung genutzt wird, muss außerdem nach aktuellem Stand 40 % der EEG-Umlage abgeführt werden. Damit besteht die Gefahr, dass voll funktionsfähige und robuste Photovoltaikanlagen frühzeitig abgebaut werden. Eine Petition will Druck machen, dass die Politik Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb dieser PV-Anlagen nach der EEG-Vergütung schafft.
https://weact.campact.de/petitions/kein-aus-fur-solaranlagen-nach-20-jahren?just_launched=true
Wohlig warm und zuverlässig sollte das Heizsystem sein. Manchen Hausbesitzer beschleichen in diesen kalten Tagen bange Gefühle: hält die in die Jahre gekommene Heizung noch durch und hat der Heizungsbauer gleich Zeit, wenn’s doch nicht rund läuft? Das Landratsamt hat zwei Veranstaltungen im Programm, damit Hausbesitzer ihren Heizungstausch vorbereiten können. Ein neues Heizsystem sollte effizient, sparsam, klimafreundlich und wartungsarm sein. Bei der Suche nach der passenden Heiztechnik bieten sich vielfältige Lösungen, immer mehr auch in Kombination mit Solarenergie. Auch andere innovative Lösungen sind inzwischen ausgereift und erfreuen sich insbesondere im neuen Jahr hoher Zuschüsse durch neue Förderprogramme. Referentin ist die Architektin und Energieberaterin Gisela Kienzle. Die erfahrene Beraterin der Verbraucherzentrale liefert eine echte Entscheidungshilfe, damit Hausbesitzer ihren Heizungstausch gut beraten umsetzen können. Zwei Termine gibt es: am 30. Januar um 19:00 Uhr in der Volkshochschule in Starnberg (info@vhs-starnberger-see.de, Tel: 08151-9704130 und am 13. Februar um 19:30 Uhr in der Volkshochschule in Gilching (vhs@vhs-gilching.de, 08105-4250). Dort ist auch jeweils eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, dem Energiewendeverein und dem Landratsamt statt. Informationen und weitere Vorträge finden sich unter www.sanierungstreff.de bzw. sind an der Stabstelle Klimaschutz am Landratsamt, Tel. 08151 148-352, erhältlich.
Schauen Sie doch mal hier nach:
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_sonne/photovoltaik/potenzial.html
Bayern verfügt im deutschlandweiten Vergleich über sehr günstige Voraussetzungen zur Nutzung der Solarenergie. Aufsummiert über das gesamte Jahr ergeben sich im langjährigen Mittel für Bayern Sonnenscheindauern von 1.400 bis 1.700 Stunden pro Jahr. Im Nordwesten Bayerns, in der Rhön, aber auch in den Tallagen der Alpen werden die geringsten Summen mit weniger als 1.300 Stunden erreicht. Die höchsten Werte bis zu 1.800 Stunden wurden für das Allgäu ermittelt. Die mittlere jährliche Sonnenscheindauer in Deutschland beträgt 1.528 Stunden.
Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vielen Einzelklägern hat am Freitag, dem 23.11.2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Unter den Einzelklägern der Verfassungsbeschwerde sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland und weltweit geschädigt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequent bekämpfen. Zumindest müssen sie die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU ihr Gewicht dafür in die Waagschale werfen. Das verlangt dem Weltklimarat (IPCC) zufolge Nullemissionen in sämtlichen Sektoren weltweit in drei Dekaden. Gleichzeitig sieht der IPCC, wenn man sich drei Dekaden Zeit lässt, eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung. Deshalb muss es eher noch schneller gehen (s.u. Hintergrund). Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags streben zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen – und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt.
Deutschland erreicht nicht einmal seine eigenen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020, obwohl diese viel weniger ambitioniert sind als die genannten Ziele. Zumindest an diesen einmal selbst als nötig zugestandenen Zielen müssen sich Bundesregierung und Bundestag zum Schutz der Grundrechte festhalten lassen. Verfassungsrechtlich ist die Bundesregierung außerdem verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten – bereits sehr gefährlichen – 2-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten.
Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: „Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt und ihr entgegen tritt. Auch wundern wir uns, dass die kalifornische Regierung nicht die deutschen Braunkohlekraftwerke auf Schadenersatz verklagt“.
Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND, erklärt: „Der BUND hat sich als Teil seines internationalen Netzwerkes Friends of the Earth schon lange und als einer der ersten konsequent positioniert: Die globale Erwärmung darf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau auf keinen Fall überschreiten. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt.“
Der weitere Prozessverlauf liegt im Ermessen des BVerfG. Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann voraussichtlich nicht zeitnah. Sollte das BVerfG der Klage stattgeben, wäre über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives Menschenrechtsproblem – er steht nicht im politischen Belieben der jeweiligen Mehrheit.
Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht erfolgreichen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.
Der Energiewendeverein Landkreis Starnberg e.V unterstützt diese Klage mit einer Spende
Unter diesem Motto kommen die Bayerischen und Österreichischen Solarinitiativen am 15. und 16. Februar 2019 zu ihrer Jahrestagung in der Technischen Hochschule Rosenheim zusammen. Bei diesen Treffen geht es schon lange nicht mehr allein um Solarenergie, sondern um alle Aspekte des ökologischen Umbaus der Energieversorgung. Auch der sparsame und effiziente Umgang mit Energie spielt eine Rolle, ebenso wie gesellschaftliche und politische Entwicklungen.
Am ersten Tag der Veranstaltung kommen hochkarätige Wissenschaftler zu Wort: Die Professoren Dr. Georg Kaser, Dr. Wolfgang Seiler, Dr. Bruno Burger und Dr. Volker Quaschning machen den Teilnehmern deutlich, warum der Klimawandel schnellstmöglich gestoppt werden muss und welche Strategie dazu notwendig ist.
Der abendliche Vortrag von Professor Dr. Harald Lesch „Lass mich doch in Ruh‘ mit deinem …-Klimawandel“ richtet sich an die Allgemeinheit und ist daher auch öffentlich zugänglich.
Am zweiten Tag geht zunächst Hans-Josef Fell, ein Urgestein der Energiewende, auf aktuelle Erneuerbare-Energien-Themen und das Volksbegehren zum Klimaschutz ein. Praxisorientierte Vorträge aus vielen Bereichen zeigen dann auf, wie man vor Ort der Energiewende zum Durchbruch verhelfen kann. Der Motivationsaufruf des Bergsteigerduos Huber Buam schließt die Veranstaltung ab.
Mehrere Exkursionen in der Stadt Rosenheim, eine Fachausstellung und ein Extra-Raum für Gespräche schaffen weitere Möglichkeiten zur Information, Diskussion und Vernetzung.
Lokale Akteurinnen und Akteure der Energiewende sind herzlich aufgerufen, die Veranstaltung an einem oder an beiden Tagen zu besuchen!
Es freut sich auf Ihr Kommen,
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Rosenheim,
Deutscher Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)
Klimaschutz und Energiewende sind nicht ohne Fairness und gerechte Verteilung denkbar. So haben Energiewendeverein und Landkreis Starnberg im Rahmen der gemeinsamen Solarkampagne die Veranstaltung rund um den Stadtradelauftakt auch für die Information über Solarenergie genutzt. Unter dem Motto „Fair-Play“ bewarb die Aktion am 17. Juni Nachhaltigkeit, fairen Handel und Sport. Mit Beratungs- und Bastelmaterialien, einer solaren Eisenbahn und einem Photovoltaik-Gewinnspiel machte die Solarkampagne auf sich aufmerksam. Durch die Schätzung der erzeugten Strommenge eines PV-Moduls erhielten Teilnehmer die Chance einen Fair-Trade-Fußball zu gewinnen.
Herr Ludwig Kastenmeier lag mit der Schätzung von 266 Wh am nächsten an der Realität – 255 Wh erzeugte das Modul nach Sonne-Wolken-Mix tatsächlich. „Mein Sohn hatte sich einen Fußball gewünscht, um für seine Torwartkarriere zu trainieren. Auf das Gewinnspiel der Solarkampagne wurde ich aufmerksam, da ich schon lange überlege, mir eine Photovoltaikanlage auf’s Dach zu holen. Bisher dachte ich aber immer, die Ausrichtung meines Daches sei nicht gut genug dafür“ so der Sieger. Die Sorgen sind allerdings in vielen Fällen unberechtigt. Solaranlagen brauchen oft kein „perfektes Dach“ um rentabel zu sein. Das und noch viel mehr versucht die Solarkampagne zu vermitteln.
Dabei wandert die Kampagne durch die Starnberger Gemeinden, mit im Gepäck befinden sich eine solare Ausstellung, Mitmach-Aktionen, Vorträge, Bildungselemente und als besondere Schmankerl eine Solar-Prämie und sog. „Solar-Checks“ der Verbraucherzentrale. Während die Solarkampagne auch in Ihrer Ge-meinde gastiert stehen die Checks kostenlos zur Verfügung und klären über das Solar-Potential Ihres Ei-genheims auf. Damit lassen sich Zweifel an Ihrem Projekt ganz einfach aus dem Weg räumen. Im Juli gas-tiert die Kampagne in Gauting (August: Andechs, September: Wörthsee). Weitere Informationen unter www.solarkampagne-sta.de
Jedes neue Haus, das in Tübingen gebaut wird, muss in Zukunft eine Solarstromanlage haben. So hat es der Gemeinderat vergangene Woche mit großer Mehrheit beschlossen.
Fünf Prozent Dachfläche sind in Tübingen erst mit Photovoltaik belegt – da ist noch viel Raum für Entwicklung. Bürgermeister Boris Palmer schreibt in Facebook: „Als erste Kommune in Deutschland hat Tübingen eine Solarpflicht für praktisch alle neuen Bauvorhaben beschlossen. Die Stadt regelt entweder über Kaufverträge oder über Bebauungspläne, dass in neuen Baugebieten jedes Haus eine Solaranlage haben muss.
Im Tübinger Güterbahnhof wurde das Modell erprobt. Alle Bauherren haben die Pflicht akzeptiert. Denn Strom vom eigenen Dach ist billiger als aus dem Netz. Jetzt machen wir das in der ganzen Stadt. Die Diskussion verlief sehr sachlich. Am Ende hatten wir zwei Drittel der Stimmen für den Beschluss. Ich bin sehr stolz darauf, wie Stadt und Rat in die Rolle ökologischer Pioniere geschlüpft sind. Wer die neue Anlage nicht selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, sie über die Stadtwerke bauen zu lassen. Dann zahlt man über den Strompreis die Anlage ab. 2 Cent billiger als aus dem Netz. Photovoltaik ist in der Stadt die billigste und beste Stromquelle. Eine Pflicht, sie zu nutzen, ist zum Vorteil aller. Nötig ist sie trotzdem, denn viele beschäftigen sich damit nicht und lassen die Chance daher aus.“ (Oberbürgermeister Boris Palmer in Facebook)
Bestandteil der neuen Regelung zu Photovoltaikpflicht ist, dass die Verpflichtung zur Errichtung einer Solaranlage nur so lange gilt, wie es Anbieter für Pachtmodelle auf dem Tübinger Strommarkt gibt, mit denen für den Bauherren Wahlfreiheit zwischen Eigentum und Pacht gegeben ist.
Das klingt alles sehr vernünftig. Der Gemeinderat hat mit Weitblick und unter Berücksichtigung sozial-ökologischer Gesichtspunkte eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen.
Eine Frage bleibt: Warum schaffen es solche Entscheidungen nicht in die deutschen Massenmedien? Wenn die Stadt Hamburg eine Straße für Dieselfahrzeuge sperrt, ist das jeder TV-Nachrichtensendung 48 Stunden lang eine 3 Minuten-Meldung wert. Dabei ist der Effekt lächerlich. Der intelligente und revolutionäre Beschluss der Tübinger Gemeinderäte ist zukunftsweisend, scheint aber maximal Fachmedien zu interessieren und das auch nur vereinzelt.
Quellen: Manfred Gorgus‘ Recherchen
„Ab 2035 wird der Landkreis zu 100 % mit erneuerbarer Energie versorgt.“, beschloss der Kreistag 2005. Seither engagieren wir uns im Verein Energiewende Landkreis Starnberg. Landkreis, Gemeinden, Firmen und Privatpersonen unterstützen uns dabei. Wir initiieren Vorträge, Aktionen wie die Solarkampagne und mehr. Das haben wir schon erreicht.
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