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Beiträge

Anteil Erneuerbarer Energien

31. März 2020/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

Im Jahr 2019 lag der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland bei 42 Prozent. Die Windenergie trug davon den Löwenanteil mit rund 126 Milliarden Kilowattstunden bzw. einem Fünftel der gesamten Stromerzeugung.

ELS unterstützt Verfassungsbeschwerde

13. Januar 2019/in Energiewendeverein, Klimawandel + Klimaschutz /von Energiewendeverein Starnberg

Verfassungsklage wegen unzureichender deutscher Klimapolitik

Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vielen Einzelklägern hat am Freitag, dem 23.11.2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Unter den Einzelklägern der Verfassungsbeschwerde sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland und weltweit geschädigt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequent bekämpfen. Zumindest müssen sie die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU ihr Gewicht dafür in die Waagschale werfen. Das verlangt dem Weltklimarat (IPCC) zufolge Nullemissionen in sämtlichen Sektoren weltweit in drei Dekaden. Gleichzeitig sieht der IPCC, wenn man sich drei Dekaden Zeit lässt, eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung. Deshalb muss es eher noch schneller gehen (s.u. Hintergrund). Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags streben zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen – und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt.

Deutschland erreicht nicht einmal seine eigenen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020, obwohl diese viel weniger ambitioniert sind als die genannten Ziele. Zumindest an diesen einmal selbst als nötig zugestandenen Zielen müssen sich Bundesregierung und Bundestag zum Schutz der Grundrechte festhalten lassen. Verfassungsrechtlich ist die Bundesregierung außerdem verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten – bereits sehr gefährlichen – 2-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten.

Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: „Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt und ihr entgegen tritt. Auch wundern wir uns, dass die kalifornische Regierung nicht die deutschen Braunkohlekraftwerke auf Schadenersatz verklagt“.

Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND, erklärt: „Der BUND hat sich als Teil seines internationalen Netzwerkes Friends of the Earth schon lange und als einer der ersten konsequent positioniert: Die globale Erwärmung darf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau auf keinen Fall überschreiten. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt.“

Der weitere Prozessverlauf liegt im Ermessen des BVerfG. Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann voraussichtlich nicht zeitnah. Sollte das BVerfG der Klage stattgeben, wäre über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives Menschenrechtsproblem – er steht nicht im politischen Belieben der jeweiligen Mehrheit.

Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht erfolgreichen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.

Der Energiewendeverein Landkreis Starnberg e.V unterstützt diese Klage mit einer Spende

Energiewendeverein schrieb offenen Brief an GroKo-Verhandler

8. Februar 2018/in Energiewendeverein, Klimawandel + Klimaschutz /von Energiewendeverein Starnberg

Anforderung an einen eventuellen Koalitionsvertrag bezüglich „Energie, Klimaschutz und Umwelt“
Sehr geehrte Frau Parteivorsitzende Angela Merkel,
Sehr geehrter Herr Parteivorsitzender Martin Schulz,
Sehr geehrter Herr Parteivorsitzender Horst Seehofer,
beim Klimaschutz steht die Menschheit nicht mehr 5 vor 12, sondern höchstens noch ein halbe Minute vor 12. Die diesbezüglichen Ergebnisse der Sondierungsgespräche sind aus unserer Sicht völlig unzureichend. Erinnern Sie sich bitte an die Aussagen des WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung für globale Umweltfolgen) im Sondergutachten von 2014: Es ist ein Paradigmenwechsel in Gesellschaft und Wirtschaft erforderlich. Die Bundesrepublik als starke europäische Wirtschaftsmacht muss in diesem Thema wieder eine Vorreiterrolle spielen, wie damals bei der Einführung des EEG. Europa erwartet auch bei diesem Thema ein Signal aus Deutschland, weshalb in der laufenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen gestartet werden müssen.
Deshalb bitten wir Sie, in einen Koalitionsvertrag mindestens folgende Punkte aufzunehmen:
1. Der Klimaschutz ist als „das große Zukunftsthema“ in die Präambel des Koalitionsvertrages aufzunehmen, da er sämtliche gesellschaftlichen und globalen Handlungsfelder betrifft.
2. Am Klimaschutzziel für 2020 ist festzuhalten. Zur Erreichung dieses Ziels sind bis Ende 2020 zunächst 9 GW Braunkohlekapazitäten in den am meisten Schadstoffe emittierenden Kraftwerken stillzulegen. Für erforderliche Umstrukturierungsmaßnahmen sind aus dem Haushalt die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Als zweiter Schritt ist ein Ende der Braunkohlenutzung bis 2025 zu vereinbaren in Kombination mit den bereits vereinbarten Strukturhilfen für die Reviere.
3. Die in der letzten Legislaturperiode eingeführte Regelung, dass die Bundesländer individuell die Abstandsregeln für die Errichtung von Windkraftwerken bestimmen können, ist wieder aufzuheben.
4. Statt sich weiterem Wirtschaftswachstum nach bisherigem Muster zu verpflichten, was der Erreichung der überlebensnotwendigen Klimaschutzziele entgegensteht, sollte sich die Regierungskoalition dafür einsetzen, den Erhalt des Wohlstands und dessen Zugänglichmachung für alle Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit konsequentem Klimaschutz anzustreben.
5. Wird beim Klimaschutz von „marktorientiert“ oder „Wirtschaftlichkeit“ gesprochen, müssen die reellen Kosten der derzeitigen fossilen und atomaren Energieerzeugung angesetzt werden; Stichworte
z.B. externe Kosten, Rückbaukosten und Endlagerung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, welche
Kosten anfallen, wenn der Klimaschutz weiter verzögert wird.
6. Diesel-Gate muss noch einmal neu aufgerollt und im Sinne der Umwelt und der Verbraucherinnen
und Verbraucher gelöst werden. Eine Nachrüstung sämtlicher Dieselmodelle, die unter Vorspiegelung
falscher Tatsachen als besonders umweltfreundlich verkauft wurden, muss von den Autobauern
finanziert werden. Die Subventionierung des Diesels durch geringere Steuern ist schrittweise in
4 Jahren zu beenden.
7. Die Bundesregierung verpflichtet sich, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um mindestens
auf europäischer Ebene die Steuerfreiheit von Flugbenzin zu beenden.
8. Mittelfristig ist die Einführung einer CO2-Abgabe zu planen.
9. Es darf keine Deckelung des weiteren Zubaus erneuerbarer Energie geben.
10. Die Entwicklung und Markteinführung jedweder Art von nachhaltigen Energiespeichern ist massiv
zu fördern.
11. Die Möglichkeiten dezentraler Erzeugung regenerativer Energien sind massiv zu fördern.
12. Die Nutzung des Umweltgiftes Glyphosat ist bis Ende 2021 im Bundesgebiet komplett zu verbieten.
Damit ist genügend Umstellungszeit für Landwirte. Nur so besteht eine Chance auf Erhalt und
Erholung der Artenvielfalt.
13. Bei den Bauvorschriften sind die schon geplanten Verschärfungen der Energieeinsparverordnungen
unverzüglich einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Walter Kellner
1. Vorsitzender
Der Brief als PDF

Protest gegen die Verzögerungstaktik bei der Energiewende!

28. April 2016/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

Gemeinsamer Protest gegen die vorsätzliche Verzögerung der Energiewende durch das Wirtschaftsministerium
Eine große Zahl von Energiewende- und Klimaschutz-Organisationen setzt sich für die Beschleunigung der Energiewende gemäß den Beschlüssen der Pariser Klimakonferenz ein. Und auch die Bürger sprechen sich mehrheitlich für eine schnellere Energiewende aus (Rebpräsentative Umfrage von TNS_Emnid 03-2016). Doch das Bundeswirtschaftsministerium bremst die Energiewende aus.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung protestieren nun zahlreiche Organisationen gegen die Verzögerung der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Eine der Verzögerungsmaßnahmen besteht in der kostentreibenden Fehlleitung der EEG-Umlage in die Taschen der fossilen Stromwirtschaft. Wie diese Fehlleitung zu Stande kommt, ist Thema dieser Pressemitteilung.
Die EEG-Umlage soll eigentlich einen finanziellen Beitrag zur Einspeisevergütung von Solar- und Windanlagen und anderen Anlagen der erneuerbaren Energien liefern. Tatsächlich aber kommt sie den konventionellen Stromherstellern zu Gute. Von Seiten des BMWi werden dann die vorsätzlich erhöhten Kosten psychologisch als Argument für die Verlangsamung der Energiewende genutzt.
Im Jahr 2015 hat Deutschland mit über 80 TWh so viel Strom exportiert wie nie zuvor. Strom aus Deutschland kann im Ausland konkurrenzlos billig angeboten werden, weil ausländische Stromkunden keine EEG-Umlage zahlen müssen. Die nur in Deutschland erhobene EEG-Umlage subventioniert somit indirekt die deutschen Kohlestromexporte.
Deutsche Braunkohlekraftwerke werden mit Rücksicht auf ihre technisch begrenzte Abregelfähigkeit nicht heruntergefahren, wenn Solar- oder Windstrom ausreichend zur Verfügung stehen. Ihr Weiterbetrieb zu Jahreszeiten, in denen zunehmend Solar- und Windstromüberschüsse zu erwarten sind, ist ein klimapolitischer Skandal und grober Verstoß gegen die Pariser Dekarbonisierungsbeschlüsse!
Betreiber von konventionellen Kraftwerken haben zudem (nur noch historisch begründbar) das Vorrecht, ihren Strom bereits Monate oder Jahre im Voraus in zeitlich gleichbleibenden „Bändern“ (baseload oder peakload) am Terminmarkt oder im außerbörslichen Handel zu verkaufen. Dieses Recht sehen sie als Selbstverständlichkeit an. Strom aus Erneuerbaren Energien jedoch, der nach EEG vergütet wird, muss am Spotmarkt verramscht werden. Oder seine Lieferanten müssen Verpflichtungen eingehen, ihre Anlagen „freiwillig“ herunterzuregeln, wenn ansonsten die Spotmarktpreise negativ würden. Das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Erneuerbaren Energien.
Warum steigt die EEG-Umlage?
Da am Spotmarkt alle jene Kunden fehlen, die sich bereits im Vorab-Handel mit konventionell erzeugtem Strom eingedeckt haben, ist die Nachfrage am Spotmarkt gering. Geringe Nachfrage führt dazu, dass das Niveau der Spotmarkt-Strompreise sinkt.
Bei hohem Solar- oder Windstromangebot (wenn also eigentlich viel Geld für die gesetzliche Einspeisevergütung bezahlt werden müsste) sinken die Spotmarktpreise noch weiter ab, teilweise sogar in den negativen Bereich. Der EE-Strom erzielt am Spotmarkt dann keine Verkaufserlöse mehr, mit denen die Einspeisevergütungen bezahlt werden könnte. Die Fehlbeträge sind nach den Bestimmungen des EEG und der Ausgleichsmechanismusverordnung durch die EEG-Umlage auszugleichen.
Was geschieht bei weiterem Zubau von Solar- und Windanlagen?
Die EE-Strommengen nehmen weiter zu. Der Spotmarktpreis wird immer öfter negativ. Das heißt, die Lieferanten des Stroms müssen den Empfängern der Stromlieferungen noch Geld dazu zahlen. Der Verkauf des EE-Stroms am Spotmarkt führt dann zu „negativen Erlösen“.
Damit die EEG-Umlage trotzdem nicht ins Unermessliche ansteigt und damit selbst ihre Fehlkonstruktion offenbart, sieht der Referentenentwurf des EEG 2016 in Paragraf 51 sogar vor, dass die Einspeisevergütung auf Null abgesenkt wird, wenn die Spotmarktpreise mehr als sechs Stunden lang negativ waren. So werden die Symptome anstatt der Ursachen bekämpft. Die eigentliche Ursache ist die Beibehaltung des Vorab-Handels zugunsten der fossilen Energien.
Anstatt die Pariser Beschlüsse zur Dekarbonisation umzusetzen, will das BMWi den Solar- und Windanlagenbetreibern eine regelmäßige Vergütung ihres gelieferten Stromes vorenthalten. Eine Klientel-Politik für die konventionelle Stromerzeugung!
Fazit: Der Vorabhandel am Terminmarkt und im außerbörslichen Handel sowie die Befreiung der Großverbraucher von der EEG-Umlage treiben die EEG Umlage in die Höhe – nicht die Erneuerbaren!
Auf einem anderen Blatt stehen die externen Kosten der konventionellen Stromversorgung, die zumeist in Form von Steuern dem Steuerzahler auferlegt werden. Es geht dabei zum Beispiel um Kosten wie die Entsorgungskosten des radioaktiven Mülls, die Kosten für die Beseitigung der Klimaschäden, für die Eingliederung der Klimaflüchtlinge und viele andere mehr. Doch bei diesen Kosten wird dem belasteten Steuerzahler der Zusammenhang mit der fossilen Energiewirtschaft geflissentlich verschwiegen.
—————————————-
Unterstützer der Pressemitteilung

  • BBEn Bündnis Bürgerenergie, Dr. René Mono
  • BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU –
    Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie
    Bundesgeschäftsstelle Geschäftsführung: Dr. Stegmayer
    Pressesprecherin: Petra Pauly Sekretariat: Ulla Veith
  • Bürgerinitiative Megatrasse VG Nordendorf, Anita Dieminger
  • BWE – Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, der Vorsitzende, Dr.
    Wilhelm Heye
  • BWE – Regionalverband Oberbayern, der Vorsitzende, Dr. Dirk Bade
  • Energiegemeinschaft Weissacher Tal
    Reinhard Knüdeler, Vorstand
  • Energie-Initiative Kirchberg e. V.
    74592 Kirchberg/Jagst
    Vorsitzender: Gerhard Kreutz
  • Freunde von Prokon, Rainer Doemen, Pressesprecher
  • KAB – Katholische Arbeitnehmer-Bewegung e.V., Rainer Forster, Diözesansekretär
  • Solarenergie-Förderverein Deutschland, Vorstand
  • Sonneninitiative e.V.
    Hans-Christian Quast, 1. Vorsitzender
  • Sonnenkraft Freising, Dr. Andreas Horn, vorsitzender
  • Die SWB GmbH, Karl-Heinz Hüsing

Riesenerfolg von "Power to Change" im Breitwand-Kino

28. April 2016/in Erneuerbare Energien, Klimawandel + Klimaschutz /von Energiewendeverein Starnberg

Am 26.04.2016, dem 30. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe, lief der Film POWER TO CHANGE mit anschließendem Filmgespräch im ausverkauften Breitwand-Kino in Herrsching.
Der Regisseur, Carl A. Fechner, war persönlich zu Gast. Die Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute für die Opfer des Atomunfalls in Tschernobyl 1986.
In bedrückender Aktualität verdeutlicht der Film – u.a. am Beispiel der Ukraine – den perfiden Zusammenhang zwischen der bisherigen Energiewirtschaft und den Hauptakteuren der momentanen bewaffneten Krisen. Er stellt die Unmenschlichkeit der jetzigen Fördermethoden dar, z.B. von Braunkohle in Deutschland und Ölsand in Kanada, und frischt die Warnungen vor dem Sicherheitsrisiko der Atomkraft auf. Und er zeigt den Aufbruch in eine Zukunft ohne fossile und atomare Energieträger, getragen von engagierten Bürgern.
Wohl keiner der Zuschauer blieb von dieser geballten Bestandsaufnahme unberührt. Dies äußerte sich in direktem Dank an der Regisseur für den Film. Mehrere Zuschauer erkundigten sich nach Möglichkeiten, die Botschaft über das Medium Kino hinaus weiter zu tragen, auch in Schulen. Die Fragen, wie es weitergeht, wurden fachlich versiert u.a. von Robert Sing, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Windenergie Bayern, und seiner Mitarbeiterin Pia Zordick, Projektleiterin für den Bürgerwindpark in Berg, moderiert. Ein neuer Schwerpunkt muss die Entwicklung von Speichermöglichkeiten sein, für die der Film vielversprechende Ansätze aufzeigt, vor allem durch Umwandlung vom Überschussstrom in Gas. Die Frage, ob dadurch neue Hochspannungs-Fernleitungen unnötig werden, wurde bejaht. Gerd Mulert, Vorstand der Energie-Genossenschaft Fünfseenland stellte die lokalen Aktivitäten dar. Eckart Hellweg aus dem Arbeitskreis des Herrschinger Energiewendevereins wies auf die vielfältigen Möglichkeiten direkter Bürgerbeteiligung hin.

Windenergie hat die Nase vorne

5. Januar 2016/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

2015-01-31_02_Windrad_Inninger-Interessengruppe_TFDer Ausbau der Windkraft in Deutschland zeigt Wirkung: Im Dezember war die Windenergie erstmals die wichtigste Energiequelle zur Stromerzeugung – vor Braunkohle, Steinkohle und der Kernenergie. Das zeigen Daten des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) auf Basis der Strombörse EEX.
Demnach erzeugten die Rotoren zwischen Nordsee und Alpen 12,7 Terawattstunden Strom. Braunkohlekraftwerke kamen auf etwa elf, Steinkohle- und Kernkraftwerke auf jeweils knapp acht Terawattstunden. Im November lag die Windenergie noch knapp hinter der Braunkohle.
Für 2015 rechnet der Bundesverband Windenergie (BWE) damit, dass Anlagen mit einer Kapazität von 4250 Megawatt errichtet wurden. Bei vollem Wind erzeugen sie etwa so viel Strom wie vier Atomkraftwerke.
Im Jahr zuvor wurden bereits Windräder mit einer Leistung von knapp 5000 Megawatt zugebaut. Auch der starke Wind in diesem Jahr und effizientere Anlagen haben die Strommenge nun in die Höhe getrieben.
Ausbau der erneuerbaren Energien verläuft so schnell wie nie zuvor
Auch in der Jahresbilanz für 2015 hat die Windkraft einen kräftigen Sprung gemacht. Von Januar bis Dezember produzierten die Rotoren nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen etwa 86 Terawattstunden Strom – das waren 50 Prozent mehr als 2014.
Gleichwohl reicht das nur für Platz vier im Strom-Ranking (13,3 Prozent Anteil an der Stromerzeugung). Vorn rangierte auf Jahressicht die Braunkohle (24 Prozent) vor Steinkohle (18,2 Prozent) und der Kernkraft (14,1 Prozent).
Insgesamt haben die erneuerbaren Energien, zu denen auch Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft gehören, 2015 etwa 32,5 Prozent des inländischen Stromverbrauchs gedeckt. Im Jahr zuvor waren es 27,4 Prozent. Damit wächst die Ökostrom-Produktion in Deutschland so schnell wie nie zuvor.
Quelle: Windindustrie-in-Deutschland.de

Buchtipp: Gemeinschaftsprojekt Energiewende

1. April 2015/in Erneuerbare Energien, Klimawandel + Klimaschutz, Lesetipps /von Energiewendeverein Starnberg

Wie die Energiewende ein voller Erfolg wird

Der Anteil von Sonne, Wind & Co. am deutschen Bruttostromverbrauch beträgt mittlerweile 27,8 Prozent und liegt höher als der Beitrag der Braunkohle. Unterm Strich vermieden Erneuerbare Energien rund 148 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen.
Trotzdem geht es nicht richtig voran – zumal wenn es um Projekte vor der eigenen Haustür geht: ‚Blackout‘‚ Verspargelung, Riesenstromtrassen‘‚ Industriesterben‘ – diese Schlagwörter rund um die deutsche Energiewende bestimmen tagtäglich die öffentliche Diskussion. Der Fokus bleibt allzu oft auf diese negativen Kampfbegriffe gerichtet, ohne sie allerdings zu hinterfragen oder die Energiewende in ihrer gesamten Bedeutung zu beleuchten.
Diesen Versuch unternehmen die 16 Autoren des Buches „Gemeinschaftsprojekt Energiewende – Der Fahrplan zum Erfolg“,  herausgegeben von Ulrich Bartosch, Peter Hennicke und Hubert Weiger.  Das Buch zeichnet ein umfassendes Bild der Energiewende von den historischen Ursprüngen bis zur Gegenwart und zeigt auf, wie die Energiewende gemeinsam gelingen kann. Sie wollen mehr über dieses Buch erfahren?  Hier gelangen Sie zu unserer Buchbesprechung – folgen Sie dem Link durch einen Mausklick!
Quelle: oekom, renews – Newsletter der Agentur für Erneuerbaer Energien
Foto: Gemeinde Cölbe – Energie-Kommune

Rekord: Erneuerbare Energien überholen Braunkohle

8. Januar 2015/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

Im deutschen Strommarkt hat es 2014 gleich mehrere Trendwenden gegeben. Zum einen haben erneuerbare Energien sowohl bei Erzeugung als auch beim Verbrauch den Spitzenplatz vor der Braunkohle übernommen. Steinkohle und Erdgas werden hingegen immer stärker zurückgedrängt, zugleich sanken nach mehreren Jahren mit Steigerungen die Treibhausgasemissionen. Und trotz Wirtschaftswachstums sank zum anderen der Stromverbrauch um 3,8 Prozent, das ist der zweitstärkste Rückgang seit 1990. Das ergaben Datenauswertungen der renommierten Denkfabrik Agora Energiewende.

In Summe produzierten die Erneuerbaren Energiequellen Solar, Wind, Wasser und Biomasse im Jahr 2014 ca. 156 TWh. Das sind 6 TWh bzw. 4% mehr als Jahr 2013. Sie erreichten einen Anteil von ca. 30% an der öffentlichen Nettostromerzeugung. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung einschließlich der Kraftwerke der „Betriebe im verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden“ liegt bei ca. 27%.
Zugleich gab es erhebliche Schwankungen, je nach Wetter: Während Solar-, Wind-, Wasser- und Biomasseenergie am 11. Mai 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs sichern konnten, waren es am 12. November nur zehn Prozent. Daher sind weiter erhebliche Kraftwerkskapazitäten notwendig, viele Anlagen rechnen sich aber wegen zu weniger Betriebsstunden kaum noch. Im Frühjahr wird das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld (Bayern) vom Netz gehen, zugleich werden bis zu 2280 Megawatt an neuen Kapazitäten bei der Windkraft im Meer erwartet. Der Stromexport stieg erneut auf ein Rekordniveau, das Überangebot hielt die Einkaufspreise auf niedrigem Niveau, auch die Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien ist erstmalig gesunken. Agora-Direktor Patrick Graichen betonte: „Wenn man will, könnte man die Strompreise um einen halben Cent je Kilowattstunde senken.“
Quelle: Solinger Tageblatt, Fraunhofer ISE

Hintergrund:
Photovoltaikanlagen speisten im Jahr 2014 32,8 TWh in das öffentliche Netz ein. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 TWh bzw. 5,9% gesteigert. Die höchste monatliche Produktion in 2014 betrug 4,8 TWh im Juni. Sie lag damit deutlich unter dem Rekordwert von 5,4 TWh im Juli 2013. Die niedrigste monatliche Produktion lag bei 0,4 TWh im Dezember.
Die Windenergie produzierte 51,4 TWh und lag damit 0,6 TWh bzw. 1,3% über der Produktion im Jahr 2013. Die höchste monatliche Produktion im Jahr 2014 betrug 8,9 TWh im Dezember. Dieser Wert ist genau gleich groß wie der alte Rekord vom Dezember 2011.
Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen 84,2 TWh. Sie liegen damit nur ca. 8% unter dem Niveau der Kernenergie von 91,8 TWh.
Aus Biomasse wurden ca. 54 TWh produziert. Das sind ca. 6 TWh bzw. 13% mehr als im Vorjahr. Damit setzt die Biomasse ihren kontinuierlichen Wachstumsprozess fort.
Die Wasserkraft produzierte ca. 18,5 TWh. Das sind 6,5 TWh bzw. 9,6% weniger als im Jahr 2013. Die Verluste sind hauptsächlich witterungsbedingt.
1 TWh = 1 Terawattstunde = 1000 Gigawattstunden (GWh) = 1 Million Megawattstunden (MWh) = 1 Milliarde Kilowattstunden (kWh)

Hans-Josef Fell in Starnberg: „Energiewende nicht mehr aufzuhalten“

5. Juni 2014/in Mitmachen /von Energiewendeverein Starnberg

Vor zahlreich erschienenen Gästen begrüßte Landrat Karl Roth am vergangenen Montag den Autor des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Hans-Josef Fell im Landratsamt Starnberg. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete, der nach wie vor als unermüdlicher Kämpfer für die Energiewende gilt, besuchte die Kreisstadt, um dort seinen Vortrag „Energiewende in Gefahr – Was tun gegen die Klimaschutzblockade?“ zu halten.
In seinen Ausführungen verwies Fell immer wieder auf die Dringlichkeit, die Treibhausgas-Emissionen so schnell wie möglich auf null zu reduzieren. Der Rückgang der Eisfläche am Nordpol sowie zunehmende Schäden durch Wirbelstürme seien bereits deutliche Belege dafür, dass der Klimawandel schon heute drastische Folgen habe. Daneben trage der weltweite Handel mit immer knapperen fossilen Rohstoffen auch zunehmend zu globalen Krisen bei. Als Beispiel führte Fell den anhaltenden Konflikt in der Ukraine an.
Kritik übte der Grünen-Politiker an den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Gabriel: Durch seine anvisierte Deckelung der Vergütungszahlungen würden die Bedingungen für ein weiteres Wachstum der Erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich verschlechtert. Daneben seien es vor allem die Vorstöße aus der Bayerischen Staatskanzlei im Bereich Windenergie, die einen weiteren Ausbau verhindern und gleichzeitig für ein Wiedererstarken der Braunkohleverarbeitung sorgen.
Am Ende der gut zweieinhalbstündigen Veranstaltung verabschiedete Hans-Josef-Fell die Gäste dennoch mit viel Zuversicht: Neben dem anhaltenden Preisverfall bei den Erneuerbaren Energien und dem nach wie vor ungebrochenen Unternehmergeist sei es vor allem der wachsende Rückhalt aus der Bevölkerung, der letztendlich doch zum Ziel führen werde: „Die Energiewende ist nicht mehr aufzuhalten!“
Die Folien zum Vortrag von Hans-Josef Fell finden Sie hier!
 
Bild: hans-josef-fell.de

IÖW: Erneuerbare Energien vor Braunkohle

17. Dezember 2013/in Erneuerbare Energien, Klimawandel + Klimaschutz, Kommunen /von Energiewendeverein Starnberg

In Brandenburg denkt man trotz Energiewende über eine Erweiterung des Braunkohletagebaus nach. Nach Einschätzung des Berliner Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) ein großer Fehler: Laut deren Prognosen für das Jahr 2030 wäre selbst beim Neubau eines Braunkohlekraftwerks mit CO2-Abscheidung und –speicherung (CSS) mit deutlich weniger neuen Arbeitsplätzen zu rechnen, als parallel in der Erneuerbaren-Energien-Branche zu erwarten wären. Auch die Steuereinnahmen, die erneuerbare Energien Land und Kommunen bescheren würden, übersteigen nach den von der IÖW entwickelten Szenarien die der Braunkohlewirtschaft um ein Vielfaches. „Damit kann der Aussage des Braunkohlenplans widersprochen werden, dass die Braunkohleindustrie für Brandenburg ein Wirtschaftsfaktor ist, der ‚für die Stabilisierung des Arbeitsmarktes auch langfristig dringend notwendig bleibt‘“, so die IÖW-Energieexpertin Julika Weiß, die deshalb eine klare Entscheidung für die Energiewende fordert.

 
Quelle: Institut für ökologische Wirtschfatsforschung (IÖW)
Bild:
© Julian Nitzsche / www.pixelio.de

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