Hochwasser in Bayern: Ausnahmeregeln bei Förderung von Heizungstausch
Für vom Hochwasser betroffenen Menschen in Bayern treten Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs in Kraft. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick und berät Betroffene kostenlos zur staatlichen Unterstützung.
Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln beim Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, weiß die Verbraucherzentrale Bayern. Im Rahmen ihrer kostenlosen und unbürokratischen Beratung für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern informiert sie Betroffene auch über Fördermöglichkeiten.
Ausnahmen im Detail
Mindestnutzungsdauer: Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.
Klimageschwindigkeitsbonus: Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen eine Erklärung vorhalten, in der sie versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
Kumulierungsgrenze: Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.
Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“.
Anmeldung zur kostenlosen Energieberatung für Betroffene
Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/kostenfreie-energieberatung-fuer-flutopfer-96197 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. So werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das bei Geschädigten des Hochwassers auch den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt.



Beim Genuss bester Bio-Produkte freuten sich auch die beiden weiteren Ehrengäste, Hermann Ramsauer und Alfred Krumpe, Gründungsmitglieder des Agenda21-AK „Regenerative Energien“ und Mitbegründer des Förderprogramms, über den Erfolg „ ihres“ Förderprogrammes und den gelungenen Verlauf des Abends.


Bei strahlendem Sonnenschein fanden sich zum Ortstermin in Hechendorf knapp 20 Teilnehmer aus Gilching, Starnberg und Gauting ein, die auch bisher an den regelmäßigen Zusammenkünften der Sanierungstreffs teilgenommen hatten. Das 1968 erbaute Haus wurde in den Jahren 2010 bis 2012 vorbildlich saniert. Die Leistung der Bauherren-Familie wurde 2012 mit einem Anerkennungspreis als Finalist beim Energiepreis ausgezeichnet. Das Objekt dient als gutes Vorbild für die Altbausanierung, weil sich die Umsetzung auf viele Häuser in der Region übertragen lässt. So wurden vor allem natürliche Baustoffe eingesetzt, wie heimisches Holz für die komplette Außenverkleidung des Hauses. Außerdem waren ausschließlich Handwerker aus der Region im Einsatz. Bei der Sanierung wurde insgesamt sehr großen Wert auf die Nutzung von erneuerbaren Energien gelegt. So umfassten die Maßnahmen den Einbau einer Holzpellets-Heizung mit großem Pufferspeicher und Frischwassertechnik, Solarthermie zur Heizungsunterstützung und einen effizienten Kaminofen für die Gemütlichkeit. Die selbst installierte Photovoltaik Anlage auf dem Dach ermöglicht die Eigenstromnutzung mit einem Anteil von immerhin 30 Prozent. Die Familie bezieht zudem ihren restlichen Strom von einem zertifizierten Ökostromanbieter. Somit wird der Energiebedarf des sanierten Hauses vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt. Das Gebäude hat mit der Sanierung einen sehr hohen Energie-Standard erreicht (KfW 85-Standard) und spart 92 Prozent Primärenergie ein. Dafür wurden Keller und Außenwände gut gedämmt, der Dachstuhl samt Zwischendecke neu erstellt und alle alten Fenster gegen neue dreifachverglaste ausgetauscht.
