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Beiträge

Klimaschutz vor Ort – Seefeld

16. Juni 2021/in Erneuerbare Energien /von Team Energiewende Starnberg

Klimaschutz durch Steigerung des Photovoltaik-Anteils

Der Agenda21-AK Regenerative Energien gemeinsam mit der Ortsgruppe Seefeld des Energiewendevereins unterstützen die derzeit vom Landkreis und vielen Gemeinden initiierte  Kampagne „Sonnenseite“ mit einem Informationsstand vor dem alten Seefelder Rathaus. In zahlreichen Gesprächen konnten den ganzen Vormittag entlang Einzelthemen von PV-Anlagen über energetische Sanierung und Heizungstausch bis zur E-Mobilität besprochen werden. Auch die jüngsten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz kamen zur Sprache. Ganz nebenbei konnte bei dem regen Verkehr auf der Hauptstraße eine deutlich zunehmende Zahl von E-Mobilen entdeckt werden. Sehr dankbar zeigten sich die Besucher auch für zahlreiche praxistaugliche Infos zu Fördermöglichkeiten, Behandlung von PV-Anlagen oder Alltagserfahrungen zur E-Mobilität

Ernst Deiringer u. Martin Kretschmann, Energiewendeverein

v.r.: Wolfgang Falkenberg u. Martin Kretschmann im Gespräch mit einem Besucher

Förderprogramm Seefeld – ein Erfolgsmodell

11. Januar 2021/in Erneuerbare Energien /von Team Energiewende Starnberg

Seefelder Bürger und Gemeinde investieren stark in Erneuerbare Energien

Energiewendeförderprogramm setzte 2020 neuen Akzent: PV-Installationen boomen

Seit 1999 gibt es das Energiewendeförderprogramm der Gemeinde Seefeld. Je nach Maßnahme werden damit Investitionen ihrer Bürger in erneuerbare Energien und/oder mehr Energieeffizienz, z.B. durch Fassadendämmung oder umweltfreundlichere Heizungsanlagen, mit bis zu 9.900 Euro gefördert. Batteriespeicher und intelligente Steuerungen in Verbindung mit PV-Anlagen sowie Passiv-Häuser werden ebenfalls bezuschusst.

Die gesamte Fördersumme erreichte letztes Jahr mit knapp über 97.000 Euro den zweithöchsten Wert nach 2015 mit 97.400 Euro. Seit Beginn des Programms wurden über 450 Maßnahmen mit durchschnittlich etwa 60.000 Euro pro Jahr gefördert, wodurch jedes Jahr 849 Tonnen CO2 eingespart werden können. Will die Gemeinde bis 2035 den CO2 Ausstoß auf „Null drücken“, müssen allerdings noch viel mehr Regenerative Energien im Bereich Wohnen und Verkehr eingesetzt und der gesamte Energieverbrauch reduziert werden.

Das Förderprogramm konnte im Jahr 2020 dieses Ziel erfreulicherweise massiv unterstützen. Investiert wurde in neue Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit Energiespeichern, Niedrigenergie-Passivhäuser, regenerative Heizungsanlagen und energetische Sanierung von Bestandsbauten. Hervorzuheben ist hierbei vor allem die positive Auswirkung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf den CO2-Ausstoß. So wurden von 1999 bis 2020 mit 13,3% der Mittel für PV-Anlagen 14,5% weniger CO2 ausgestoßen. Betrachtet man allein  das Jahr 2020, wird die Wirkung sehr deutlich sichtbar. Mit 35,9% der eingesetzten Mittel für PV-Anlagen wurde ein Anteil von 62,3% CO2-Reduktion aller geförderten Maßnahmen erzielt. Die Förderung von PV-Anlagen ist damit einer der effektivsten Bausteine zur CO2-Reduktion, auch da PV-Module heute bei einer Lebensdauer von 25 und mehr Jahren einen CO2 „Rucksack“ von lediglich 2 bis 3 Jahren aufweisen, das heißt, nach dieser Zeit ist das zu Ihrer Produktion erzeugte CO2 eingespart.

„PV lohnt sich, sowohl unter ökonomischen als auch ökologischen Gesichtspunkten“, sagt Martin Kretschmann. Unter Nutzung des Förderprogramms hat er 2020 die zweite PV-Anlage auf seinem Haus in Seefeld in Betrieb genommen. Diese versorgt alle Verbraucher im Haus, wie eine Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser oder eine Wallbox zum Laden des eigenen Elektroautos. Er erklärt: „Überschüssigen Strom kann ich entweder zu einem garantierten Preis für 20 Jahre einspeisen oder im eigenen Batteriespeicher für die sonnenfreie Zeit zwischenspeichern. Im Hinblick auf weiter steigende Stromkosten, als auch weitere Energieabgaben, wie die in 2021 neu eingeführte CO2-Steuer ist Photovoltaik das beste Mittel um das Klima zu schützen und gleichzeitig den eigenen Geldbeutel zu schonen. Egal ob mit einer größeren PV-Anlage auf dem Hausdach oder einer kleineren Anlage auf dem eigenen Balkon.“

Während in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich jährlich 3-4 PV-Anlagen in der Gemeinde errichtet und gefördert wurden, waren es in 2020 schon 18 Anlagen. Dies ist ein Erfolg, sowohl für die vom Energiewendeverein im Landkreis durchgeführte Solarkampagne, als auch der zusätzlichen Aktivitäten der Seefelder Ortsgruppe und des Förderprogramms der Gemeinde Seefeld. Hierfür einen großen Dank an alle Bürger*innen und Investoren, sowie an die Gemeinde Seefeld, welche trotz knapper Kassenlage das Förderprogramm auch in 2021 weiterhin unterstützen wird.

70% des Seefelder Stromverbrauchs könnte mit weiteren PV-Anlagen auf den heute noch zur Verfügung stehenden Dächern in der Gemeinde abgedeckt werden. Um dies voranzutreiben, wird die Seefelder Ortsgruppe des Energiewendevereins zusammen mit der lokalen Agenda21 Gruppe in 2021 eine weitere Solarkampagne, sowie zusätzliche unterstützende Aktivitäten und Maßnahmen durchführen. Dies soll dazu beitragen, dass künftig noch mehr Dächer in Seefeld zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus der Sonne genutzt werden.

Mehr zum Förderprogramm der Gemeinde Seefeld unter:
https://www.seefeld.de/leben-in-seefeld/energiewende/#unser-forderprogramm

 

Ernst Deiringer
Agenda21 / Energiewendeverein Seefeld

Neues zum neuen EEG 2021

21. Dezember 2020/in Erneuerbare Energien /von Team Energiewende Starnberg

In letzter Minute hat sich die Koalition im Bundestag noch dazu durchgerungen, mindestens einem Teil der EEG-Novelle ab 2021 einen gesetzlichen Rahmen zu geben. So ist für Betreiber von PV-Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, sogenannten Ü20-Anlagen, ohne wirtschaftliche Nachteile ein Weiterbetrieb möglich, entweder mit weiterer Volleinspeisung, Teileinspeisung oder komplettem Eigenverbrauch.
Einzelheiten sind aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung des Solarverbands Bayern zu entnehmen:
https://solarverband-bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/SVB-Jahreshauptversammlung-2020_Foliensatz-mit-Ergaenzungen-EEG-2021.pdf

Auch das Mieterstromgesetz wurde deutlich verbessert sowie die Beteiligung von Kommunen an Wind- und PV-Anlagen.

Sehr viele wichtige Fragen zum neuen EEG, wie z.B . die Ausbauziele der Erneuerbaren Energie, sind noch offen und sollen erst im ersten Quartal 2021 erklärt werden. Völlig unverständlich und ärgerlich ist die Streichung von Absatz 5 im §1:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

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