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Welches EEG gilt nun für PV-Anlagen?

22. Mai 2012/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

Die nun seit Monaten andauernden Diskussionen über die Förderungskürzung der Photovoltaik machen es für potentielle Anlagenbetreiber schwierig, den Überblick über das aktuelle Geschehen zu wahren. Denn zuletzt hatte der Bundesrat die EEG-Novelle zur Photovoltaik gestoppt und den Vermittlungsausschuss des Bundestags zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll man nun aber planen und wie sieht die Vergütung für Solarstrom derzeit aus? Und:Lohnt sich Photovoltaik überhaupt noch?

„Bis das neue EEG in Kraft ist, was es erst sein wird, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses angenommen haben, gilt das aktuelle am 1. Januar 2012 in Kraft getretene EEG. Die dort gültigen Vergütungssätze gelten also bis zum in Kraft setzen des neuen EEG. Allerdings kann auch weiterhin als Ergebnis des Vermittlungsausschusses eine rückwirkende Vergütungssenkung zum 1.4.2012 aber auch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden“, erklärt der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell.

Die Rechtsanwältin Margarete von Oppen von der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen empfiehlt potenziellen Investoren, sich auf die am 29. März vom Bundestag verabschiedete EEG-Novelle zu stützen. Es wird durch die Nachverhandlungen keine Verschlechterung der Bedingungen erwartet, sondern eher das Gegenteil, so von Oppen. Auch bei den Übergangsfristen für allgemeine Freiflächenanlagen und Solarparks auf Konversionsflächen bis zum 31. Juni bzw. 30. September empfiehlt sie den Anlagenbauern sich zunächst weiter auf den Ende März vom Bundestag verabschiedeten Entwurf zu beziehen. Sollten sich nachteilige Änderungen ergeben, seien rechtliche Schritte zu prüfen, meint Margarete von Oppen weiter.

Der Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich in der kommenden Woche das erste Mal zusammentreten, erwartet Fell. Es gebe keine Frist, bis wann sich Bundestags- und Bundesratsvertreter auf Veränderungen bei der Solarförderung verständigt haben sollten. Grundsätzlich tage ein Vermittlungsausschuss aber maximal drei Mal. Alle Beteiligten hätten sich zudem für eine rasche Einigung noch vor der Sommerpause ausgesprochen. Das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss muss dann sowohl von Bundestag als auch Bundesrat angenommen werden, bevor die neue EEG-Novelle zur Photovoltaik endgültig in Kraft ist.

„Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zumindest teilweise höhere Vergütungen und andere Verbesserungen als in der Bundestagsfassung durchsetzen wird. Diese würden dann ab dem noch festzulegenden Stichtag gelten“, meint Fell zur aktuellen Lage.

Und – egal wie die Entscheidung aussieht: Photovoltaik lohnt sich – ob zur Eigennutzung oder Einspeisung – und sie nützt in jedem Fall dem Klimaschutz! Zögern Sie also nicht lange, bauen Sie sich Ihr eigenes Solarkraftwerk aufs Dach!

 

Quelle: photovoltaik.eu (Sandra Enkhardt)

Bild: BSW Solar

Schlagworte: EEG, Photovoltaik
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