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Beiträge

Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen

7. Februar 2017/in Erneuerbare Energien, Windenergie /von Energiewendeverein Starnberg

Das Umweltbundesamt hat den Stand der Diskussion um mutmaßliche negative Einflüsse  von Windenergieanlagen auf die Gesundheit zusammengefasst und bewertet.
Gewürdigt werden in dem Papier:
Hörbarer Schall
Tieffrequenter Schall (einschließlich Infraschall)
Lichtemissionen durch Hinderniskennzeichnung
Schattenwurf
Eiswurf
Belästigungseffekte aufgrund von Wahrnehmung von Windenergieanlagen und weitere beeinflussende Faktoren
Hier finden Sie das Dokument als PDF

Stromspeicher als Erfolgsfaktor für Erneuerbare

9. Januar 2017/in Stromspeicher /von Energiewendeverein Starnberg

Betonkugel fürs Meer speichert erfolgreich Strom

Wie lässt sich künftig in der Nähe von Offshore-Windparks Energie speichern? Forscher entwickelten dazu einen neuen Speicher, der mit Hohlkugeln auf dem Meeresgrund arbeitet. Das Prinzip ähnelt dem herkömmlicher Pumpspeicherkraftwerke. Ende 2016 testeten die Forscher des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES einen drei Meter großen Beton-Prototyp im Bodensee. Die Testergebnisse sind Erfolg versprechend.

mehr Info dazu von BINE

Windenergie in Bayern kommt zum Stillstand

1. Juli 2016/in Erneuerbare Energien, Mitmachen, Windenergie /von Energiewendeverein Starnberg

Die schlimmsten Befürchtungen sind eingetreten: Die Einführung der strengen 10H-Abstandregel für neue Windenergieanlagen in Bayern führt zum völligen Stillstand des Windkraft-Ausbaus. Das bestätigt nun die Antwort der bayerischen Landesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Martin Stümpfig.
Wie das bayerische Wirtschaftsministerium laut Stümpfig mitgeteilt hat, wurden im ersten Quartal 2016 bayernweit keinerlei Neuanträge auf Genehmigung einer Windkraftanlage gestellt. Bei den Landtags-Grünen geht man davon aus, dass dies auch für das zweite Quartal gilt.
Stümpfig: Windkraft in Bayern tot
Stümpfig, energiepolitischer Sprecher der Landtags-Grünen in Bayern, ist verärgert: „Die CSU-Regierung hat die Windkraft in Bayern mit ihrem 10H-Gesetz tatsächlich tot gemacht.“ Nur spärlich seien zudem bereits eingereichte Genehmigungsanträge bewilligt, heißt es in der Mitteilung des Grünen-Politikers. Diese Zahlen würden sich quartalsweise im niedersten zweistelligen Bereich bewegen. „Der Ausbau der Windkraft in Bayern ist de facto zum Erliegen gekommen“, unterstreicht Stümpfig. „Wie die CSU-Regierung in ihrer Stellungnahme  davon ausgehen kann, dass die energiepolitischen Ziele erreicht werden, erschließt sich mir nicht.“
10H-Abstandsregel schnellstmöglich auf den Prüfstand stellen
Aufgrund der erschreckenden Zahlen fordert Stümpfig, die 10H-Abstandsregel schnellstmöglich auf den Prüfstand zu stellen. Der bislang angerichtete Schaden sei zwar groß, könne aber eingedämmt werden, wenn man die Abstandsregeln zeitnah lockere, so der Vorschlag des bayerischen Oppositions-Politikers.
Wirtschaftliche Nachteile für Bayern
Zuletzt hatte der Regensburger Windenergie-Projektierer Ostwind darauf hingewiesen, was sich Bayern durch die restriktive 10h-Abstandsregelung entgehen lässt, wenn Windenergieanlagen einen Mindestabstand  zur der nächsten Wohnbebauung einhalten müssen, der dem Zehnfachen der Anlagen-Gesamthöhe entspricht. Beim Baubeginn für den Windpark im Raitenbucher Forst, dem größten Wald-Windpark in Bayern, machte Ostwind deutlich, wie eine Region wirtschaftlich an der Windenergie gewinnen kann. „Aber der Windpark macht eben auch deutlich, welche Chancen sich Bayern in Zukunft entgehen lässt“, mahnte Ostwind-Geschäftsführer Dr. Rolf Bungart.

Quelle: IWR Online

10-H-Regel Was das Windkraft-Urteil für Bayern bedeutet

13. Mai 2016/in Erneuerbare Energien, Mitmachen, Windenergie /von Energiewendeverein Starnberg

Neue Windräder können in Bayern weiter nur mit großem Abstand zu Siedlungen gebaut werden. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Das Umweltbundesamt und auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz warnen bereits vor einem Aus der Energiewende.

In Bayern müssen neue Windkraftanlagen die 10-fache Entfernung ihrer Höhe zu Siedlungen einhalten. Windräder sind aber meist erst ab einer Höhe von etwa 200 Metern bis zur Rotorspitze rentabel. Trotzdem wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof mehrere Klagen unter anderem der Opposition zurück. Das bedeutet in Bayern faktisch das Aus für die Windenergie.
Im Februar 2014 hatte die CSU durchgesetzt, dass der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache („10H“) der Bauhöhe betragen muss. Unter anderem wurde dies mit der Akzeptanz begründet, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse dies eindeutig widerlegen.
Erhöht der Abstand die Akzeptanz?
Genau diese Frage hat die Professorin Gundula Hübner gemeinsam mit Johannes Pohl im Auftrag der Fachagentur „Windenergie an Land“ im vergangenen Jahr untersucht. Dazu wertete die Psychologieprofessorin von der Universität Halle-Wittenberg vier Studien aus, die auf 20 Standorte bezogen die Einstellungen von 1.300 Menschen abgefragt hatten. Das Ergebnis lautet eindeutig: Nein. „Ein bedeutsamer Zusammenhang mit dem Abstand lässt sich weder für die Akzeptanz noch für die Stresswirkung von Windenergieanlagen nachweisen“, heißt es im Fazit der Studie.
Tatsächlich stellen die Forscher fest, dass diejenigen, die Windräder direkt in der Nachbarschaft hatten, die Windenergie insgesamt positiver sehen als Menschen, die weiter weg wohnen. Das ist auch das Ergebnis einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im vergangenen Oktober für die Wind-Agentur erhoben hat. Im Oktober 2015 sind dafür 1007 Personen befragt worden. 81 Prozent der Befragten halten einen weiteren Ausbau der Windenergie für „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Die Hälfte der Befragten hat Windräder in der Nachbarschaft. Von diesen Anrainern bewerteten 80 Prozent die Windenergie positiv. Von den Nicht-Anwohnern sind „nur“ 74 Prozent der Windenergie gegenüber positiv eingestellt.
Bei modernen 200-Meter-Windkraftanlagen bedeutet dies einen Abstand zur Wohnbebauung von zwei Kilometern. Gemeinden können allerdings eine Ausnahme von der Regel beschließen, indem sie einen Bebauungsplan aufstellen. Doch diese scheuen davor zurück, wurde doch den Bürgern mit dieser Festlegung suggeriert, dass dieser Abstand eine Bedeutung habe – zum Beispiel hinsichtlich Sicherheit. Dabei ist diese Festlegung völlig willkürlich und auf Druck einer Minderheit jedoch umso lauter protestierender Bürger entstanden, denen Windräder einfach nicht gefallen.
Die Richter argumentieren: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden – auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich für die Windkraft verbleibe – und da dürften Windkraftanlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben. Das bedeutet in der Realität: Es können aus wirtschaftlichen Gründen keine Windräder mehr gebaut werden, da sich der finanzielle Aufwand für den Bau unrentabler niedriger Windräder, die nicht genügend Strom erzeugen, nicht rechnet. Dazu gibt es bereits nachvollziehbare Berechnungen. So gibt es nicht nur in Bayerns Süden faktisch keinen einzigen Standort mehr, der nun wirtschaftlich betrieben werden könnte. Wieso blendet das Gericht technischen Sachverstand aus? Wo bleibt da der Realtitätssinn? Wenn der Wind in niedrigeren Höhen nicht ausreicht für den Betrieb von Windenergie, dann nützen noch so viele niedrige Windräder nichts. Außerdem bedeuten mehr Windräder doch auch mehr Verspargelung und mehr Versiegelung? In anderen Bundesländern werden viele niedrige, weniger rentable Windräder abgebaut und durch wenige hohe und leistungsstärkere Turbinen ersetzt: das nennt man übrigens Re-Powering. Das entlastet auch das Landschaftsbild und es ist effizient und sinnvoll für die Energiewende. Mit niedrigeren Windrädern – auch wenn es noch so viele sind – kann eben nicht gleichviel Strom erzeugt werden. Das Urteil ist eine Zwangsvollstreckung gegen die Energiewende und die Wirtschaft. Diese unsachliche Begründung spielt Quantität gegen Qualität aus ohne Rücksicht auf die Fakten und Tausende von Arbeitsplätzen, ja sogar billigend auf Kosten der Natur. So als ginge es nur um die Höhe – und das ist die Höhe! Der Strom kommt halt doch nur aus der Steckdose, zumindest bei den Verfassungsrichtern.
Entscheidung bereits in Hessen
Bereits im vergangenen September wurde in Hessen der Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen höchstrichterlich geklärt. Neue Windräder dürfen in dem Bundesland nur dann gebaut werden, wenn sie mindestens 1000 Meter von der nächsten Siedlung entfernt stehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte eine Klage eines Unternehmens ab, das einen geringeren Abstand durchsetzen wollte als es der im Jahr 2013 beschlossene Landesentwicklungsplan vorsieht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Im Fall von Bayern hatte das Umweltbundesamt bereits die anderen Bundesländer gewarnt, ähnlich zu verfahren: Das Potenzial des Windkraftausbaus in Deutschland würde mit einem Mindestabstand von 2.000 Metern zu Wohnbebauung „praktisch auf null“ sinken, hat die Behörde errechnet. Die Energiewende wäre damit wohl am Ende.

Ein weiterer Interessanter Beirag zum Thema 10-H-Entscheidungin Bayern: http://www.tagesspiegel.de/politik/windenergie-und-die-10-h-regel-was-das-windkraft-urteil-aus-bayern-bedeutet/13571680.html

Eigene Zusammenfassung
Quellen: ntv, der tagesspiegel, br-online

Riesenerfolg von "Power to Change" im Breitwand-Kino

28. April 2016/in Erneuerbare Energien, Klimawandel + Klimaschutz /von Energiewendeverein Starnberg

Am 26.04.2016, dem 30. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe, lief der Film POWER TO CHANGE mit anschließendem Filmgespräch im ausverkauften Breitwand-Kino in Herrsching.
Der Regisseur, Carl A. Fechner, war persönlich zu Gast. Die Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute für die Opfer des Atomunfalls in Tschernobyl 1986.
In bedrückender Aktualität verdeutlicht der Film – u.a. am Beispiel der Ukraine – den perfiden Zusammenhang zwischen der bisherigen Energiewirtschaft und den Hauptakteuren der momentanen bewaffneten Krisen. Er stellt die Unmenschlichkeit der jetzigen Fördermethoden dar, z.B. von Braunkohle in Deutschland und Ölsand in Kanada, und frischt die Warnungen vor dem Sicherheitsrisiko der Atomkraft auf. Und er zeigt den Aufbruch in eine Zukunft ohne fossile und atomare Energieträger, getragen von engagierten Bürgern.
Wohl keiner der Zuschauer blieb von dieser geballten Bestandsaufnahme unberührt. Dies äußerte sich in direktem Dank an der Regisseur für den Film. Mehrere Zuschauer erkundigten sich nach Möglichkeiten, die Botschaft über das Medium Kino hinaus weiter zu tragen, auch in Schulen. Die Fragen, wie es weitergeht, wurden fachlich versiert u.a. von Robert Sing, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Windenergie Bayern, und seiner Mitarbeiterin Pia Zordick, Projektleiterin für den Bürgerwindpark in Berg, moderiert. Ein neuer Schwerpunkt muss die Entwicklung von Speichermöglichkeiten sein, für die der Film vielversprechende Ansätze aufzeigt, vor allem durch Umwandlung vom Überschussstrom in Gas. Die Frage, ob dadurch neue Hochspannungs-Fernleitungen unnötig werden, wurde bejaht. Gerd Mulert, Vorstand der Energie-Genossenschaft Fünfseenland stellte die lokalen Aktivitäten dar. Eckart Hellweg aus dem Arbeitskreis des Herrschinger Energiewendevereins wies auf die vielfältigen Möglichkeiten direkter Bürgerbeteiligung hin.

EEG-Novelle gefährdet Arbeitsplätze

16. April 2016/in Erneuerbare Energien, Klimawandel + Klimaschutz /von Energiewendeverein Starnberg

Der offizielle Referentenentwurf zum EEG 2016 liegt vor. Die Länder- und Verbändeanhörung ist damit eingeleitet worden. Dass die Mindestausschreibungsmenge weiterhin nicht definiert ist, verunsichert die Energiebranche und besonders die  Windbranche massiv. Denn gemäß der als „Weltformel“ verschrieenen Berechnung zur Ausschreibungsmenge wird die kostengünstige Windenergie auf eine Steuerungsgröße reduziert – auf Kosten von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Klimaschutz.
„Dieser Entwurf steht im deutlichen Widerspruch zu der Tatsache, dass inzwischen alle Akteure im Bereich der Energiewirtschaft voll auf Erneuerbare Energien setzen“, kritisierte der Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Hermann Albers.
Der BWE weißt das Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt seit mehreren Monaten auf die Defizite im EEG-Entwurf hin, der sowohl den Klimaschutzzielen als auch der Energiewende zuwider läuft und zudem erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen dürfte. So sind Tausende der aktuelle 150.000 Arbeitsplätze und die Spitzenposition der deutschen Windenergie-Branche im internationalen Markt gefährdet. Und auch die hohe Akzeptanz für die bislang günstigste aller erneuerbaren Energieformen – Windstrom – dürfte darunter leiden.
Auch in den kommenden Wochen tritt der Verband dafür ein, dass sich die jährlichen Ausschreibungsvolumina mindestens an der Bund-Länder-Einigung aus dem April 2014 von jährlich 2.500 MW netto orientieren. Ein Festhalten an einer EE-Zielbegrenzung von 45 Prozent am Stromverbrauch hält der BWE angesichts des Potenzials der Windenergie für die Sektoren Elektromobilität und Wärme für falsch.

Bayrisches 10-H-Anti-Windkraftgesetz: Urteilsverkündung am 09.05.2016 in München

13. April 2016/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

Hier ein Bericht von Hans-Josef Fell zur Verhandlung am 12.04. in München
 
Bayrisches 10-H-Anti-Windkraftgesetz: Urteilsverkündung am 09.05.2016 in München
Am Morgen des 12. April fand die mündliche Anhörung zur Popularklage gegen die 10-H-Regelegung in Bayern vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof statt. Die Popularklage wurde stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger in Bayern von Hans-Josef Fell und Patrick Friedl eingereicht. eDie Urteilsverkündung wird am 09.05. sein. Anwesend waren auch Vertreter der Landtagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Freien Wähler, die ebenfalls Klage eingereicht hatten. In seiner Stellungnahme hat der die Popularklage vertretende Rechtsanwalt Dr. Helmut Liobl nochmals ausführlich die Argumente für die Verfassungswidrigkeit darstellen können.
Hingegen waren die Ausführungen der bayrischen Staatsvertretung und der Antragsgegner des Landtages eher schwach. So wurde behauptet, dass der Windkraftausbau in Deutschland ja insgesamt zurückgehe, da es im EEG eine Deckelung für die Windkraft gäbe. Dies zeugt von Unkenntnis, denn im EEG stehen nur Zielvorstellungen zum Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien aber keine Obergrenzen.
Unter den Zuhörern herrschte aufgrund des Verlaufs der Anhörung große Zuversicht, dass der Richterspruch den Klägern Recht geben wird und die 10-H-Regelung wieder abschafft.
Der Eindruck entstand, da sich die Richter sehr tief und eingehend mit dem Thema befasst hatten und intensive Fragen an die Beteiligten stellten. Dabei beschränkten sich ihre Nachfragen nicht nur auf den gesetzlichen Teil, sondern auch auf die Auswirkungen, die die Regelung in Bayern hat. So wurde in der Anhörung klar aufgezeigt, dass sich Bayern wegen der 10-H-Regelung vom bundesweiten Investitionsverhalten in die Windkraft zum Nachteil der Windkraft abgekoppelt hat; im Zeitraum April bis Oktober 2015 gab es nach Aussagen der bayrischen Staatsregierung nur noch 10 neue Anträge auf Windkraftanlagen, die ja noch nicht einmal automatisch genehmigt werden. In den Jahren zuvor gab es in Bayern in einem Halbjahreszeitraum etwa 150 neue Anträge. Damit ist klar, dass der Windkraftausbau in Bayern faktisch zum Erliegen kommt.
Ich habe in meiner mündlichen Stellungnahme vor Gericht vor allem den seit Jahrzehnten gleichbleibenden Willen des Bundesgesetzgebers in den Mittelpunkt gerückt, der bis heute über alle politischen Parteien hinweg dem Ausbau der Windenergie substanziellen Raum geben will. Genau diesen Willen des Bundesgesetzgebers hat die CSU in Bayern mit der 10-H-Regelung ausgehöhlt und damit missachtet. Klimaschutz und Atomausstieg sind höchst gefährdend, eine Entwicklung, die auch die Richter in der Anhörung sehr interessiert hat.

Windenergie hat die Nase vorne

5. Januar 2016/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

2015-01-31_02_Windrad_Inninger-Interessengruppe_TFDer Ausbau der Windkraft in Deutschland zeigt Wirkung: Im Dezember war die Windenergie erstmals die wichtigste Energiequelle zur Stromerzeugung – vor Braunkohle, Steinkohle und der Kernenergie. Das zeigen Daten des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) auf Basis der Strombörse EEX.
Demnach erzeugten die Rotoren zwischen Nordsee und Alpen 12,7 Terawattstunden Strom. Braunkohlekraftwerke kamen auf etwa elf, Steinkohle- und Kernkraftwerke auf jeweils knapp acht Terawattstunden. Im November lag die Windenergie noch knapp hinter der Braunkohle.
Für 2015 rechnet der Bundesverband Windenergie (BWE) damit, dass Anlagen mit einer Kapazität von 4250 Megawatt errichtet wurden. Bei vollem Wind erzeugen sie etwa so viel Strom wie vier Atomkraftwerke.
Im Jahr zuvor wurden bereits Windräder mit einer Leistung von knapp 5000 Megawatt zugebaut. Auch der starke Wind in diesem Jahr und effizientere Anlagen haben die Strommenge nun in die Höhe getrieben.
Ausbau der erneuerbaren Energien verläuft so schnell wie nie zuvor
Auch in der Jahresbilanz für 2015 hat die Windkraft einen kräftigen Sprung gemacht. Von Januar bis Dezember produzierten die Rotoren nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen etwa 86 Terawattstunden Strom – das waren 50 Prozent mehr als 2014.
Gleichwohl reicht das nur für Platz vier im Strom-Ranking (13,3 Prozent Anteil an der Stromerzeugung). Vorn rangierte auf Jahressicht die Braunkohle (24 Prozent) vor Steinkohle (18,2 Prozent) und der Kernkraft (14,1 Prozent).
Insgesamt haben die erneuerbaren Energien, zu denen auch Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft gehören, 2015 etwa 32,5 Prozent des inländischen Stromverbrauchs gedeckt. Im Jahr zuvor waren es 27,4 Prozent. Damit wächst die Ökostrom-Produktion in Deutschland so schnell wie nie zuvor.
Quelle: Windindustrie-in-Deutschland.de

Global Climate March: Kundgebung an Windrad 3

29. November 2015/in Erneuerbare Energien, Klimawandel + Klimaschutz /von Energiewendeverein Starnberg

Es stürmte, es regnete – und 80 bis 100 „Unverfrorene“ ließen sich davon nicht abschrecken. Sie kamen zu Fuß, mit dem Rad und dem Bus zur Kundgebung in den Wadlhauser Gräben um ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen. Die Redner der Kundgebung, Dr. Walter Kellner ( Rede Dr. Kellner), Energiewendeverein, Rupert Monn, 1. Bürgermeister der Gemeinde Berg, Robert Sing, Projektleiter des Windparks, und Raimund Kamm ( Rede Kamm), Vorsitzender des Bundesverbandes Windenergie Bayern, sendeten eine klare Botschaft nach Paris, damit endlich vernünftige Vereinbarungen zum Klimaschutz erfolgen, aber auch nach Berlin und insbesondere in die Staatskanzlei, den Regierenden von Bayern. Zum Glück wurden die vier Windräder von Berg noch vor der Kehrtwende der CSU in der Energiepolitik und der 10H-Regelung genehmigt und trotz Widerstandes und Drohungen unbelehrbarer Politikern der Landesregierung, wodurch die Gemeinde oft im Gegenwind stand, fristgerecht errichtet. Windrad 3 geht morgen, die restlichen drei Windräder ebenfalls noch heuer ans Netz. Sie sind nun ein weithin sichtbares Symbol für die Zukunft, für den Klimaschutz und die Energiewende im Landkreis Starnberg.  Anbei Impressionen von der Kundgebung …

Die deutsche Bevölkerung will mehr Energiewende

1. Oktober 2015/in Erneuerbare Energien, Klimawandel + Klimaschutz /von Energiewendeverein Starnberg

Die Energiewende findet in der deutschen Bevölkerung weiterhin sehr hohe Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) halten 93 Prozent der Befragten den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien für wichtig bis außerordentlich wichtig. „Die Ergebnisse zeigen: Die Bevölkerung in Deutschland befürwortet einen weiteren entschlossenen Ausbau der Erneuerbaren. Die Politik sollte diese starke Unterstützung nutzen, um den Umbau der Energieversorgung weiter mutig voranzubringen“, erklärt AEE-Geschäftsführer Philipp Vohrer. Für 68 Prozent der Bevölkerung ist auch der Bau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen am eigenen Wohnort laut den Ergebnissen der Umfrage eine gute Sache. Weiteres zentrales Ergebnis: Sind die Menschen mit Erneuerbaren-Anlagen vertraut, steigt die Zustimmung zu Solar-, Windenergie- und Biomasseanlagen sogar noch an. So erklären 59 Prozent der Umfrageteilnehmer, ein Windrad in der Nachbarschaft fänden sie gut oder sehr gut. Haben die Befragten jedoch bereits Windenergieanlagen in ihrem Wohnumfeld, so klettert die Zustimmung auf 72 Prozent. Quelle: AEE

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