10-H-Regel Was das Windkraft-Urteil für Bayern bedeutet
Neue Windräder können in Bayern weiter nur mit großem Abstand zu Siedlungen gebaut werden. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Das Umweltbundesamt und auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz warnen bereits vor einem Aus der Energiewende.
Im Februar 2014 hatte die CSU durchgesetzt, dass der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache („10H“) der Bauhöhe betragen muss. Unter anderem wurde dies mit der Akzeptanz begründet, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse dies eindeutig widerlegen.
Erhöht der Abstand die Akzeptanz?
Genau diese Frage hat die Professorin Gundula Hübner gemeinsam mit Johannes Pohl im Auftrag der Fachagentur „Windenergie an Land“ im vergangenen Jahr untersucht. Dazu wertete die Psychologieprofessorin von der Universität Halle-Wittenberg vier Studien aus, die auf 20 Standorte bezogen die Einstellungen von 1.300 Menschen abgefragt hatten. Das Ergebnis lautet eindeutig: Nein. „Ein bedeutsamer Zusammenhang mit dem Abstand lässt sich weder für die Akzeptanz noch für die Stresswirkung von Windenergieanlagen nachweisen“, heißt es im Fazit der Studie.
Tatsächlich stellen die Forscher fest, dass diejenigen, die Windräder direkt in der Nachbarschaft hatten, die Windenergie insgesamt positiver sehen als Menschen, die weiter weg wohnen. Das ist auch das Ergebnis einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im vergangenen Oktober für die Wind-Agentur erhoben hat. Im Oktober 2015 sind dafür 1007 Personen befragt worden. 81 Prozent der Befragten halten einen weiteren Ausbau der Windenergie für „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Die Hälfte der Befragten hat Windräder in der Nachbarschaft. Von diesen Anrainern bewerteten 80 Prozent die Windenergie positiv. Von den Nicht-Anwohnern sind „nur“ 74 Prozent der Windenergie gegenüber positiv eingestellt.
Bei modernen 200-Meter-Windkraftanlagen bedeutet dies einen Abstand zur Wohnbebauung von zwei Kilometern. Gemeinden können allerdings eine Ausnahme von der Regel beschließen, indem sie einen Bebauungsplan aufstellen. Doch diese scheuen davor zurück, wurde doch den Bürgern mit dieser Festlegung suggeriert, dass dieser Abstand eine Bedeutung habe – zum Beispiel hinsichtlich Sicherheit. Dabei ist diese Festlegung völlig willkürlich und auf Druck einer Minderheit jedoch umso lauter protestierender Bürger entstanden, denen Windräder einfach nicht gefallen.
Die Richter argumentieren: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden – auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich für die Windkraft verbleibe – und da dürften Windkraftanlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben. Das bedeutet in der Realität: Es können aus wirtschaftlichen Gründen keine Windräder mehr gebaut werden, da sich der finanzielle Aufwand für den Bau unrentabler niedriger Windräder, die nicht genügend Strom erzeugen, nicht rechnet. Dazu gibt es bereits nachvollziehbare Berechnungen. So gibt es nicht nur in Bayerns Süden faktisch keinen einzigen Standort mehr, der nun wirtschaftlich betrieben werden könnte. Wieso blendet das Gericht technischen Sachverstand aus? Wo bleibt da der Realtitätssinn? Wenn der Wind in niedrigeren Höhen nicht ausreicht für den Betrieb von Windenergie, dann nützen noch so viele niedrige Windräder nichts. Außerdem bedeuten mehr Windräder doch auch mehr Verspargelung und mehr Versiegelung? In anderen Bundesländern werden viele niedrige, weniger rentable Windräder abgebaut und durch wenige hohe und leistungsstärkere Turbinen ersetzt: das nennt man übrigens Re-Powering. Das entlastet auch das Landschaftsbild und es ist effizient und sinnvoll für die Energiewende. Mit niedrigeren Windrädern – auch wenn es noch so viele sind – kann eben nicht gleichviel Strom erzeugt werden. Das Urteil ist eine Zwangsvollstreckung gegen die Energiewende und die Wirtschaft. Diese unsachliche Begründung spielt Quantität gegen Qualität aus ohne Rücksicht auf die Fakten und Tausende von Arbeitsplätzen, ja sogar billigend auf Kosten der Natur. So als ginge es nur um die Höhe – und das ist die Höhe! Der Strom kommt halt doch nur aus der Steckdose, zumindest bei den Verfassungsrichtern.
Entscheidung bereits in Hessen
Bereits im vergangenen September wurde in Hessen der Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen höchstrichterlich geklärt. Neue Windräder dürfen in dem Bundesland nur dann gebaut werden, wenn sie mindestens 1000 Meter von der nächsten Siedlung entfernt stehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte eine Klage eines Unternehmens ab, das einen geringeren Abstand durchsetzen wollte als es der im Jahr 2013 beschlossene Landesentwicklungsplan vorsieht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Im Fall von Bayern hatte das Umweltbundesamt bereits die anderen Bundesländer gewarnt, ähnlich zu verfahren: Das Potenzial des Windkraftausbaus in Deutschland würde mit einem Mindestabstand von 2.000 Metern zu Wohnbebauung „praktisch auf null“ sinken, hat die Behörde errechnet. Die Energiewende wäre damit wohl am Ende.
Ein weiterer Interessanter Beirag zum Thema 10-H-Entscheidungin Bayern: http://www.tagesspiegel.de/politik/windenergie-und-die-10-h-regel-was-das-windkraft-urteil-aus-bayern-bedeutet/13571680.html
Quellen: ntv, der tagesspiegel, br-online