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Bayrisches 10-H-Anti-Windkraftgesetz: Urteilsverkündung am 09.05.2016 in München

13. April 2016/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

Hier ein Bericht von Hans-Josef Fell zur Verhandlung am 12.04. in München
 
Bayrisches 10-H-Anti-Windkraftgesetz: Urteilsverkündung am 09.05.2016 in München
Am Morgen des 12. April fand die mündliche Anhörung zur Popularklage gegen die 10-H-Regelegung in Bayern vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof statt. Die Popularklage wurde stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger in Bayern von Hans-Josef Fell und Patrick Friedl eingereicht. eDie Urteilsverkündung wird am 09.05. sein. Anwesend waren auch Vertreter der Landtagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Freien Wähler, die ebenfalls Klage eingereicht hatten. In seiner Stellungnahme hat der die Popularklage vertretende Rechtsanwalt Dr. Helmut Liobl nochmals ausführlich die Argumente für die Verfassungswidrigkeit darstellen können.
Hingegen waren die Ausführungen der bayrischen Staatsvertretung und der Antragsgegner des Landtages eher schwach. So wurde behauptet, dass der Windkraftausbau in Deutschland ja insgesamt zurückgehe, da es im EEG eine Deckelung für die Windkraft gäbe. Dies zeugt von Unkenntnis, denn im EEG stehen nur Zielvorstellungen zum Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien aber keine Obergrenzen.
Unter den Zuhörern herrschte aufgrund des Verlaufs der Anhörung große Zuversicht, dass der Richterspruch den Klägern Recht geben wird und die 10-H-Regelung wieder abschafft.
Der Eindruck entstand, da sich die Richter sehr tief und eingehend mit dem Thema befasst hatten und intensive Fragen an die Beteiligten stellten. Dabei beschränkten sich ihre Nachfragen nicht nur auf den gesetzlichen Teil, sondern auch auf die Auswirkungen, die die Regelung in Bayern hat. So wurde in der Anhörung klar aufgezeigt, dass sich Bayern wegen der 10-H-Regelung vom bundesweiten Investitionsverhalten in die Windkraft zum Nachteil der Windkraft abgekoppelt hat; im Zeitraum April bis Oktober 2015 gab es nach Aussagen der bayrischen Staatsregierung nur noch 10 neue Anträge auf Windkraftanlagen, die ja noch nicht einmal automatisch genehmigt werden. In den Jahren zuvor gab es in Bayern in einem Halbjahreszeitraum etwa 150 neue Anträge. Damit ist klar, dass der Windkraftausbau in Bayern faktisch zum Erliegen kommt.
Ich habe in meiner mündlichen Stellungnahme vor Gericht vor allem den seit Jahrzehnten gleichbleibenden Willen des Bundesgesetzgebers in den Mittelpunkt gerückt, der bis heute über alle politischen Parteien hinweg dem Ausbau der Windenergie substanziellen Raum geben will. Genau diesen Willen des Bundesgesetzgebers hat die CSU in Bayern mit der 10-H-Regelung ausgehöhlt und damit missachtet. Klimaschutz und Atomausstieg sind höchst gefährdend, eine Entwicklung, die auch die Richter in der Anhörung sehr interessiert hat.

Schlagworte: EEG, Erneuerbare, Klimaschutz, Windenergie
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