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EUROSOLAR: Resolution für eine Europäische Energiemarkt-Rahmenordnung

29. August 2013/in Klimawandel + Klimaschutz, Kommunen /von Energiewendeverein Starnberg

Anlässlich der europäischen Delegiertenversammlung von EUROSOLAR am 24. August 2013 in Bonn wurde eine Resolution verabschiedet und von den international renommierten Delegierten unterschrieben. Darin fordert EUROSOLAR eine europäische Energiemarkt-Rahmenordnung für Erneuerbare Energien. Die Erklärung im Wortlaut:

„Die seit der Liberalisierung der Energiemärkte ab Mitte der 1990er-Jahre in der EU geschaffene Energiemarktordnung ist auf das konventionelle, fossil-atomare Energiesystem ausgerichtet. Nun wird immer deutlicher, dass diese Marktordnung mit einem immer weiter steigenden Anteil Erneuerbarer Energien nicht kompatibel ist.
Die überkommene, fossil-atomare Energiewirtschaft und ihre Vertreter in Regierungen, Behörden und nicht zuletzt der EU-Kommission, beklagen deshalb immer lauter, die Erneuerbaren Energien würden „den Markt verzerren“. Sie fordern, Erneuerbare müssten sich dem „Wettbewerb stellen“, in den „Markt integriert werden“ und dafür insbesondere Einspeisegesetze abgeschafft werden. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass die Erneuerbaren Energien das bisherige Energiesystem und seine Marktordnung insgesamt in Frage stellen.
Es geht um die Vorherrschaft auf den europäischen Energiemärkten: Einspeisegesetze sind emanzipatorische Gesetze, die Teilhabe von vielen Akteuren (mittelständischen Unternehmen, Kommunen und Bürgern) ermöglichen. Eine zentralistische Zuteilung von Erneuerbaren-Anlagen über Quoten, Ausschreibungen oder Auktionierungen konserviert hingegen die Marktmacht der etablierten Energiekonzerne.
In diesem Konflikt machen sich EU-Kommission und Regierungen zum Steigbügelhalter der Konzerne. Derzeit wird ernsthaft erwogen, Subventionen für neue Atomkraftwerke – also für eine Technologie, die schon unter heutigen Bedingungen nicht mehr „wettbewerbsfähig“ ist – zu erlauben. Und obwohl sich der Emissionshandel längst als untauglich erwiesen hat, Anreize für die technologische Transformation zu setzen, will die EU-Kommission ihn für die Zeit nach 2020 zum zentralen Instrument europäischer Energie- und Klimapolitik machen. Doch damit nicht genug: Allein bis 2020 sollen Milliarden Euro an Forschungs- und Entwicklungsförderung in Kern- und Fusionsenergie, CCS-Vorhaben oder andere fossile Kraftwerks- oder Fördertechnologien fließen. Die Planungen für bis zu 45.000 Kilometer neue Leitungen im Übertragungsnetz zeigen außerdem, dass die Potenziale einer dezentralen erneuerbaren Energieversorgung bei den Entscheidungsträgern bislang noch nicht erkannt wurden – oder bewusst ignoriert werden.
Die wenigen Beispiele zeigen überdeutlich, dass die von der EU politisch beschlossenen Dekarbonisierungsziele gerade nicht den Ausbau Erneuerbarer Energien garantieren, sondern fragwürdige Technologien, wie Carbon Capture and Storage (CCS), Fracking und neue Atomkraftwerke begünstigen. Die Pläne konservieren das Modell einer fossil-atomaren Energieversorgung, in die Erneuerbare Energien eingepasst werden sollen und bestenfalls die zweite Geige spielen – ganz im Sinne der Konzerne.
Es kommt deshalb jetzt darauf an, die Weichen richtig zu stellen, damit der Umstieg auf ein erneuerbares Energiesystem in ganz Europa so rasch wie möglich gelingt. Im Rahmen der Energiewende ist es Aufgabe der europäischen Energiepolitik, EU-weit verlässliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung und die Förderung Erneuerbarer Energien vorzugeben, so wie in Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen. Das ist nur mit zielgerichteten Instrumenten für den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energie zu erreichen, die den EU-Staaten erlauben, nationalen und regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Die international besetzte europäische Mitgliederversammlung von EUROSOLAR fordert daher von der Europäischen Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten:

  1. Die Energiepolitik der EU ist konsequent auf das Ziel einer dezentralen Vollversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien auszurichten. Dazu sind auf politischer Ebene verbindliche Ausbauziele als Mindestziele zu beschließen und entsprechende Rahmenbedingungen im EU-Recht zu verankern.
  2. Das bisher zentral auf den Binnenmarkt für Energie ausgerichtete Energierecht der EU ist einer Generalrevision zu unterziehen und zu einer neuen „EU-Energiemarkt-Rahmenordnung für die dezentrale Energiewende“ weiterzuentwickeln. Diese Marktordnung muss an den Bedürfnissen einer dezentralen, erneuerbaren Energieversorgung ausgerichtet sein und dafür sorgen, dass die EU-Staaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit der in vielen EU-Staaten eingeschlagene Weg der dezentralen Energiewende EU-weit fortgesetzt wird.
  3. Es sollte eine Europäische Agentur für Erneuerbare Energien (EAEE) eingerichtet werdem, die durch nationale und regionale Agenturen für Erneuerbare Energien unterstützt wird. Die Agenturen sind gleichberechtigt. Ihr gemeinsamer Auftrag ist die Vernetzung, der Best-Practice-Austausch und die Koordinierung konkreter Ausbauszenarien für alle europäischen Regionen auf Basis der jeweiligen regionalen Potenziale.
  4. Förderungen und Privilegierungen für Kern- und Fusionsenergie, CCS-Vorhaben oder andere fossile Kraftwerks- oder Fördertechnologien sind unverzüglich zu beenden. Die Gelder sind für die Erforschung, Entwicklung und Markteinführung Erneuerbarer Energien umzuwidmen.
  5. Es sind EU-weite Pläne für den Ausstieg aus der Kohle- und Atomtechnologie aufzustellen. Aus den EU-Strukturfonds werden Gelder für die Unterstützung des Umstiegs auf erneuerbare Energiesysteme bereitgestellt.
  6. Statt den Fokus auf den überdimensionierten Stromtrassenbau zu legen, sind transeuropäische Infrastrukturprojekte zu entwickeln, die dezentral Energie produzieren. So wird die Förderung neuer Infrastrukturprojekte wie Autobahnen und Schienenwege mit dem Aufbau von Wind-, Sonne- und Biomasse-Kraftwerken verbunden. Solche grenz- und sektorübergreifenden Infrastrukturprojekte fördern den Ausbau Erneuerbarer Energien, schaffen europäisches Bewusstsein, lassen – dem Subsidiaritätsprinzip folgend – zentrale Entscheidungen in der Verantwortung der Regionen und entlasten durch ihren regional-dezentralen Ansatz zugleich die Übertragungsnetze.
  7. Von EURATOM zu EURENEW: Die in der Existenz von EURATOM zum Ausdruck kommende institutionelle Privilegierung der Atomenergie in der EU ist ein Relikt der 50er Jahre. Deshalb muss es jetzt darum gehen, die Privilegierung der Atomenergie durch eine der Erneuerbaren Energien zu ersetzen und damit den EURATOM-Vertrag durch einen EURENEW-Vertrag (European Renewable Energies; Europäischer Vertrag für Erneuerbare Energien).
  8. Die EU muss ihre Exportpraxis überflüssig gewordener fossiler und atomarer Technologien beenden.

Das derzeitige, an fossil-atomaren Strukturen ausgerichtete EU-Regelwerk konserviert die zentrale Stellung einiger weniger Oligopolisten auf den Energiemärkten. Echter Wettbewerb entsteht erst mit der Dezentralisierung der Energieversorgung. Die oben aufgezeigten Maßnahmen ebnen den Weg für eine EU-weite, dezentrale Energiewende in der Hand der Bürger und Kommunen Europas sowie einer mittelständisch geprägten Wirtschaft.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von EUROSOLAR.

Quellen:
www.eurosolar.de

Bild:
www.eurosolar.de

Schlagworte: Atomenergie, Atomkraft, Biomasse, Erneuerbare
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