Alte Heizungspumpen am Pranger
Am 12. August 2015 beschloss das Bundeskabinett die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des „nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen“. Laut dem Gesetzentwurf (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes) soll es ab Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gelten. Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht, könnten dann sogar Etiketten Einzug halten, die die Mieter an gut zugänglicher Stelle quasi öffentlich über den Zustand der Heizung informieren. So soll stärkerer Druck auf die Eigentümer ausgeübt werden.
Dem Bundesrat wurde der Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftige Vorlage“ zugeleitet. Dieser grundrechtlich verankerte Sonderstatus verkürzt zwar nicht die Zeit des Bundesrats für seine Stellungnahme, berechtigt aber die Bundesregierung, dem Bundestag die Vorlage schon ohne die Stellungnahme des Bundesrats nach drei Wochen zuleiten, was am 07. September 2015 erfolgte.
Die Stellungnahme des Bundesrats vom 25. September 2015 (Bundesrats-Drucksache 364/15(B) umfasst mehrere im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfende Vorschläge, grundsätzliche Probleme hat aber die Länderkammer nicht festgestellt.
Auch die Mieter sollten informiert werden
Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen, hat sich der Bundesrat wir folgt geäußert: „Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Bundesregierung zum nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen als Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz (NAPE) zur Verringerung des Primärenergieverbrauches. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Mieter von dem Ergebnis der Verbrauchskennzeichnung informiert werden […]sollten.“
Die Länder würden gerne erreichen, dass über die Effizienz der Heizungsanlage unterrichtete Mieter auch Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Anlagen nehmen. Dazu haben sie angeregt, das Etikett in vermieteten Wohngebäuden sichtbar anzubringen. Momentan sind diese nur auf der Außenseite der Gerätefront vorgesehen, was dazu führt, dass die meisten Mieter das Etikett nie zu Gesicht bekommen.
In der oben im Zitat vorgenommene Ausklammerung schlägt der Bundesrat vor, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch zu prüfen, ob „Heizungs- und Umwälzpumpen in den Anwendungsbereich mit aufgenommen werden“ sollten.
Die Anregung zu den Heizungs- und Umwälzpumpen wird sicherlich in der Branche auf großes Interesse oder zufriedene Gesichter über die eigene Lobbyarbeit stoßen. Eine Umsetzung (bzw. Inkrafttreten) zusammen mit dem Altanlagen-Etikett dürfte aber schon aufgrund der terminlichen Situation kaum möglich sein.
Im weiteren Verfahren wird zunächst die Bundesregierung eine Gegenäußerung verfassen. Durch die Eilbedürftigkeit ist der Bundestag bereits mit dem Gesetz befasst. Einige Abgeordnete stammen naturgemäß aus Wahlkreisen, wo die Pumpenindustrie beheimatet ist. So wird der Vorschlag sicherlich auf Realisierbarkeit geprüft werden. Es gibt allerdings auch noch ungedämmte Rohrleitungen, Regeleinrichtungen, Thermostatventile, Heizflächen…