BMU verbessert die Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien
Das Bundesumweltministerium (BMU) ändert zum 15. August die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (besser bekannt unter Marktanreizprogramm oder kurz MAP). Das MAP fördert Anlagen für Heizung, Trinkwassererwärmung und zur Bereitstellung von Kälte oder Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Gerade für kleine thermische Solaranlagen verbessern sich die Fördersätze deutlich.
In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere öffentliche und gewerblichen Objekte über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Große Gebäude und Gebäude für die gewerbliche Nutzung werden durch das Programm „Erneuerbare Energien Premium“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Bislang wurde die Installation von thermischen Solaranlagen – z. B. bei der Heizungssanierung – vom Bund mit rund 1.500 Euro bezuschusst. Das ändert sich ab Mitte August. Künftig erhält der Eigenheimbesitzer für die gleiche Solaranlage rund 2.000 Euro.
Kleine Solaranlagen begünstigt
Thermische Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung bekommen neue Mindestförderbeträge. Anlagen, die üblicherweise in Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt werden, profitieren. Sie erhalten eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
Außerdem wird die Bonusförderung erweitert. Innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken werden mit einem Bonus von 500 Euro belohnt, wenn sie gleichzeitig eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung nutzen. Neu eingeführt wird auch ein Effizienzbonus. Dabei fördert die BAFA den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden mit 500 Euro pro Anlage, solange ein neuer Pufferspeicher vorhanden ist.
Eine weitere Neuerung ist die Förderung größerer Anlagen ab 20 m2 bei Neubauten. Bisher waren diese nur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mindestens 500 m2 möglich. Wird Ein die Solarthermieanlage mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage kombiniert ist ein weiterer Bonus in Höhe von 500 Euro möglich.
Von 30 auf 50 % Tilgungszuschuss
Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen (ab 40 m2) betragen nunmehr bis zu 50 % (vorher 30 %). Dies gilt für die Erzeugung von Prozesswärme und solarer Kälte. Außerdem fördert die Kreditanstalt für Wideraufbau ab sofort auch große Wärmepumpen ab einer Leistung von 100 kW im Neubau.
Im Bereich der Tiefengeothermie können künftig neben Anlagen zur thermischen Nutzugn auch in geringem Umfang stromerzeugende Anlagen gefördert werden.
Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2012 finden Sie beim BAFA sowie unter www.energiefoerderung.info.
Die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Juli 2012“ können Sie hier herunterladen!
Quellen: BINE, TGA Fachplaner