Ablauf der PV-Einspeisevergütung- was tun?
Online-Vortrag Bauzentrum bei der VHS SüdOst: Photovoltaik – Was tun nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Ab dem 1.1.2021 endet für die ersten Solarstromanlagen die Einspeisevergütung nach dem EEG. Die meisten der über 20 Jahre alten Anlagen – die sog. Ü20-PV-Anlagen – laufen immer noch sehr gut. Die Pioniere*innen von damals möchten die Anlagen in der Regel noch mindestens 10 bis 20 Jahre weiter betreiben, bis zum Ende der technischen Lebensdauer. Für den Weiterbetrieb der Ü20-PV-Anlagen ist im EEG 2021 die Vergütung des erzeugten Solarstroms neu geregelt worden. Grundsätzlich ist der Eigenverbrauch zulässig; die sog. sonstige Direktvermarktung sowie Nulleinspeisung und Inselbetrieb sind manchmal auch sinnvolle Lösungen. Änderungen an der Zähleranlage sind notwendig.
Dipl.-Ing. Janko Kroschl, ehrenamtlicher Berater beim Bauzentrum München, geht in seinem Vortrag einerseits auf die rechtlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Optionen ein. Andererseits werden die technischen Möglichkeiten für die Ertüchtigung der Anlagen und Optimierung des Eigenverbrauchs, wie z.B. die Nachrüstung mit Batteriespeichern, Ladung eines E- Autos, oder die Nutzung für Warmwasser und Heizung dargestellt.