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Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie

7. August 2010/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg
Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie beschlossen. Darin geht sie davon aus, dass das verbindliche nationale Ziel von 18% erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch1 in 2020 erreicht wird und mit einem erwarteten Anteil von 19,6% sogar übertroffen werden kann. Derzeit liegt der Anteil der Erneuerbaren bei  ca. 10 %.
Für die einzelnen Sektoren ergeben sich im Aktionsplan für 2020 ein Anteil von 15,5% erneuerbaren Energien im Bereich Wärme/Kälte, ein Anteil von 38,6% erneuerbaren Energien am Strom und ein Anteil von 13,2% im Verkehrsbereich. Bei diesen Ausbauzahlen wie auch bei dem Gesamtwert von 19,6% handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen bzw. Erwartungen. Im Hinblick auf das verbindliche Ziel von 18% hat sich die Bundesregierung bereits vor Erstellung des Nationalen Aktionsplans Sektorziele gesetzt und diese in den entsprechenden Gesetzen verankert. So sollen z.B. bis 2020 mind. 30% erneuerbare Energien am Stromverbrauch und 14% erneuerbare Energien im Wärmebereich erreicht werden. Diese Sektorziele haben weiterhin Gültigkeit.
Im Nationalen Aktionsplan führt die Bundesregierung im Detail die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Politiken der Bundesregierung zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf. Die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen und Instrumente, wie z.B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sind bereits im Kern etabliert, werden jedoch auch zukünftig kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Darüber hinaus werden im Aktionsplan exemplarisch regionale und lokale Maßnahmen aufgeführt, die zur Zielerreichung beitragen.
Im Herbst 2010 wird die Bundesregierung ein Energiekonzept vorlegen, das umfassender ausgerichtet ist als der Nationale Aktionsplan und deutlich stärker die konventionellen Energieträger und die Entwicklung der Energieeffizienz berücksichtigen wird. Die Angaben des Nationalen Aktionsplans werden im weiteren Rahmen der Berichterstattung ggü. der Europäischen Kommission ggf. aktualisiert.
Der Nationale Aktionsplan ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG). Die EU-Mitgliedstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden zur Erreichung des verbindlichen nationalen Ziels vorlegen. Der Nationale Aktionsplan wurde mit wissenschaftlicher Unterstützung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt Stuttgart (DLR), des Beratungsunternehmens Ecofys, des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Deutschen BiomasseForschungsZentrums (DBFZ) erstellt.
Weitere Informationen zur Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Berichtspflicht „Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie“ stehen auf der entsprechenden Transparenzplattform der Europäischen Kommission zur Verfügung.
1 Die Richtlinie für erneuerbare Energien hat zur Errechnung des EE-Anteils den Bezugswert „Bruttoendenergieverbrauch“ festgelegt. Dies entspricht dem Endenergieverbrauch, zuzüglich der Leitungsverluste und des Eigenverbrauchs der Erzeugungsanlagen in den Sektoren Strom und Wärme. Die nationale Statistik betrachtet bisher ausschließlich den Endenergieverbrauch.
Quelle: Bundesministerium für Forschung und Umwelt, 4. August 2010
Schlagworte: Biomasse, EEG, Erneuerbare, Wasserstoff
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