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Jahrestreffen zur Umsetzung der Energiewende

15. November 2012/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

Um die Klimaziele einzuhalten und gleichzeitig den Wohlstand beizubehalten müssen zukunftsfähige Instrumente erarbeitet und eingesetzt werden. In der Jahresfeier der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden folgende Punkte besprochen:

  • Deutschland soll am Ausbau der Erneuerbaren Energien festhalten. Dabei muss eine weitere Ausbaustrategie bei der an den deutschen Ausbauzielen der Erneuerbaren Energien für die Jahre 2020 und 2050 festgehalten wird, die dem Netzentwicklungsplan zugrunde gelegt worden sind, gearbeitet werden. Dies erfordert eine gezielte Steuerung. Die Regierungschef/innen weisen darauf hin, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und dem Energiesparen zentral für das Gelingen der Energiewende ist.
  • Eine Weiterentwicklung des EEGs müsse den Ausbau Erneuerbarer Energien unterstützen, ein hohes Maß an Investitionssicherheit gewährleisten, Strukturbrüche vermeiden und gleichzeitig den Ausbau so zu steuern, dass die Kosten auf ein vertretbares Maß begrenzt werden und das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung und der Energieinfrastruktur optimiert werden kann. Das EEG soll in Zukunft auch Anreize für eine stärkere Systemintegration bieten. Dabei müssen geeignete Modelle gefunden werden, damit hohe Spitzenleistungen an fluktuierender Einspeisung (Wind, Sonne) mit anderen Maßnahmen (Speicher, Biogas, fossile Energieträger, Lastmanagement) kombiniert werden, um Versorgungssicherheit, Marktintegration und Systemdienstleistungen langfristig zu gewährleisten.
  • Die Bundesregierung wird gebeten, bis spätestens Ende des ersten Halbjahres 2013 gemeinsam mit den Ländern und der BNetzA einen auf die Energiewendekonzepte der Länder abgestimmten Vorschlag für einen ordnungspolitischen Rahmen zu erarbeiten, der wirtschaftliche Anreize für die mittel- und langfristig ausreichende Sicherstellung von Reservekapazitäten unter Berücksichtigung der europäischen Strommärkte setzt und durch entsprechende Maßnahmen und Rahmendbedingungen Planungs- und Investitionssicherheit für die Betreiber fossiler Kraftwerke (einschließlich KWK) sowie Investoren neuer Kraftwerke ermöglicht. Damit sollen die erneuerbaren Energien so ergänzt werden, dass Stromangebot und Stromnachfrage synchronisiert sind, d.h. die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Die Regularien müssen dabei so ausgestaltet werden, dass das energiepolitische Zieldreieck „sicher, bezahlbar, umweltverträglich“ auch in einem solchen Energiemarkt eingehalten ist. Die Bundesregierung wird gebeten, zum Fortschritt der Arbeiten regelmäßig zu berichten.
  • Die Länder sind der Meinung, dass zur Erreichung der Ziele der Energiewende auf die Nutzung der Offshore-Windkraft nicht verzichtet werden kann.
  • Netzausbau, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Ausbau der Speicher müssen aufeinander abgestimmt sein. Der politische Dialog über die Synchronisierung der nationalen Ausbauziele mit den Ausbauzielen der Länder insbesondere für die Solarenergie sowie die On- und Offshore-Windenergie ist mit dem Ziel zu führen, im Rahmen einer gemeinsamen nationalen Ausbaustrategie – die Gesamtkosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Stromnetze und des noch erforderlichen fossilen Kraftwerksparks im Griff zu behalten und die Akzeptanz nicht zu gefährden. Die Länder sind bereit, im Interesse einer gemeinsamen Lösung ihre eigenen Planungen zu modifizieren.
  • Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weisen darauf hin, dass die Belastung der Unternehmen durch steigende Strompreise noch stärker in den Blick genommen werden muss, um die Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Dabei ist es notwendig die Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage zu überprüfen, um Missbrauch zu verhindern. Außerdem muss genau untersucht werden, welche Strompreistreibende Faktoren außerhalb des Erneuerbare-Energien-Ausbaus zu identifizieren sind und wie diese begrenzt werden können.
  • Es sollen die Verbraucher/innen mit geringem Einkommen stärker berücksichtigt werden. Eine Unterstützung durch Stromsparen durch eine unabhängige Energieberatung und den Austausch ineffizienter Hausgeräte sollen auch dabei helfen.
  • Für die Umsetzung der Energiewende ist eine aktuelle, konsistente und vergleichbare Datenbasis erforderlich. Sie bitten daher die Bundesregierung, die Länder bei der Erarbeitung einer aktuellen, regionalisierten und harmonisierten Datengrundlage zu unterstützen.

Quelle: thueringen.de
Foto: Energiewende

Schlagworte: EEG, Energiewende, Erneuerbare, Solarenergie, Windenergie
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