Appell an die Landkreis-Gemeinden zum Wechsel auf „echtem“ Ökostrom
Der Verein Energiewende Landkreis Starnberg e. V. weißt im Zusammenhang mit der aktuellen Empfehlung zur Bündelausschreibung für den Strombezug des Bayerischen Städte- und Gemeindetags auf die Problematik der Erreichung der Energiewende-Ziele sowie die Vorteile des Bezugs von „echtem“ Ökostrom hin.
In dem Beschlussvorschlag, der vom Städte- und Gemeindetag erarbeitet wurde und der nun von den Gemeinden eine schnelle Entscheidung abverlangt, kann zwischen dem Bezug von konventionellem und „100 % Ökostrom“ unterschieden werden. Für konventionellen Strombezug könnte diese Bündelausschreibung sinnvoll und kostengünstig sein. Für den Bezug von Ökostrom dagegen seien die im Beschlussvorschlag aufgeführten Kriterien so formuliert, dass dort zwar höhere Kosten, nicht aber der vollständige ökologische Mehrwert produziert würde, warnt der Energiewende-Verein. Nach Meinung zahlreicher Experten, so z.B. auch vom Klimabündnis e.V., könne es sich nach den Kriterien, die im Vorschlag des des Bayerischen Städte- und Gemeindetags formuliert worden sind, nicht um „echten Ökostrom handeln.
Damit der Bezug von Ökostrom den vollständigen Zusatznutzen für den Klimaschutz hat, muss er nach Ansicht der Experten entsprechend zertifiziert sein und unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
- die Nachfrage nach Ökostrom muss zu einer Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führen, d.h. über die Strommenge hinausgehen, die aufgrund öffentlicher Fördermaßnahmen (EEG) ohnehin erzeugt wird. Zentrales Kriterium muss deshalb sein, dass die Stromanbieter mit einem Teil der Kundengelder neue, regenerative Anlagen fördern, denn nur so verändert sich die Struktur der Energieerzeugung
- die Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch muss gegeben sein, um Regelenergie aus fossilen Energiequellen auszuschließen.
Der Energiewende-Verein empfiehlt deshalb, sich für zertifizierten Ökostrom und nicht für konventionellen Strom oder den Ökostrom-Vorschlag des Bayerischen Städte- und Gemeindetags zu entscheiden. Nur so könnten Klima- und Ressourcenschutz sowie die beschlossene Energiewende in den Gemeinden weiterhin vorbildhaft vorangebracht werden, betont der Vereinsvorsitzende Knape. Die Entscheidungsalternativen der Gemeinden sollten nicht nur auf die Varianten der Bündelausschreibung in der vorliegenden Version beschränkt werden. Es können auch Versorger angefragt werden, die zertifizierten Ökostrom anbieten, der den oben erläuterten Kriterien genügt. Die Erfahrungen einiger Gemeinden, die diesen Ausschreibungsweg gewählt haben, zeigen, dass diese Stromqualität ohne wesentliche finanzielle Mehrbelastungen für die Gemeinden möglich ist. Eine Beschlussfassung soll noch dieses Jahr in den Kommunen erfolgen.
Quelle: Verein Energiewende Landkreis Starnberg e. V.
Foto: Energiewende