Bundesregierung beschließt Nachrüstpflicht für PV-Anlagen
Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung der Systemstabilitätsverordnung die Nachrüstpflicht für Photovoltaik-Anlagen geregelt. Durch die Verordnung werden Stromverteilnetzbetreiber dazu verpflichtet, die erforderlichen Nachrüstungen innerhalb von drei Jahren durch Fachfirmen auszuführen. Hintergrund ist, dass sich ältere PV-Anlagen bei einer Überschreitung der Netzfrequenz von 50,2 Hertz automatisch vom Netz trennen. Damit ergeben sich laut des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aufgrund der entstehenden Spannungsschwankungen und der stetig steigenden Anzahl von Photovoltaik-Anlagen erhebliche Risiken für den Netzbetrieb. Allerdings kann diesem Problem mit der Eigennutzung von PV-Strom und zusätzlicher Speicherung begegnet werden. Denn wird der PV-Strom – wie es sinnvoll ist – im Niederspannungsnetz, also selbst sowie in der unmittelbarer Nachbarschaft verbraucht, können im Mittel- und Hochspannungsnetz erst gar keine Spannungsschwankungen entstehen.
Finanzierung über EEG und Netzentgelte
Die erforderliche Umrüstung soll jeweils zur Hälfte über die EEG-Umlage und die Netzentgelte an die Verbraucher weitergegeben werden können. „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung dem Beschluss des Bundesrates gefolgt ist. Die heute nunmehr endgültig beschlossene Verordnung trägt dazu bei, die Stabilität der Stromnetze in den Regionen und damit die Versorgungssicherheit weiter zu verbessern. Dieser Aspekt kommt leider häufig in der Diskussion zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu kurz, da meistens die Kostenseite in den Fokus gerückt wird,“ so Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW.
Den Fokus auf Micro-Grids anstatt den Ausbau von Überlandleitungen legen
Nach Meinung von Experten sollte im Rahmen einer Umstrukturierung der Energieversorgung der Schwerpunkt stärker auf das Thema „Micro Grids“ und damit zusammenhängend die intelligente Steuerung von kleinen und mittleren Netzstrukturen per „Smart Grid“ gelegt werden, als Unsummen in den teuren und aufwändigen Ausbau von Hochspannungsleitungen und die Schaffung zentraler, großer Stromerzeuger und Versorgungsstrukturen zu stecken. Würde konsequent mehr Energie dezentral erzeugt, gespeichert und auch verbraucht, könnte die Modernisierung bestehender Trassen und der Zubau an neuen auf die Bedürfnisse energieintensiver Produktionsstätten zugeschnitten und entsprechend begrenzt werden, während Kommunen mit mittleren und kleinen Betrieben und Produktionsstätten, z.B. Handwerksbetriebe, und die Privathaushalte quasi autonom versorgt würden. Die Vorteile von Micro- Grid-Strukturen liegen auf der Hand, sie bewirken eine
- hohe Qualität der Strom-Versorgung (Stabilität) und Unabhängigkeit
- Nachhaltigkeit und gute Erreichung der Klimaschutzziele
- hohe Wirtschaftlichkeit und regionale Wertschöpfung
und: Micro-Grids können im Off-grid, On-Grid- oder im dualen Modus betrieben werden, indem der Netz-Verbindungs-Status flexibel und spannungsabhängig gewechselt wird. Werden die Klein-Netze Off-grid betrieben, werden die Hauptnetze in Zeiten hohen Stromangebots nicht überbelastet. Allerdings sind dann entsprechende Speichermöglichkeiten vor Ort zu schaffen, damit die Energie nicht verloren geht. Diese Systeme sorgen für eine Synchronisation der Frequenz und stabilisieren die Spannung im Netz. Mini-BHKW und Batterie-Speicher aber auch aufeinander abgestimmte Hybrid-Power-Anlagen (Wind, PV, Biogas- / Biomasse und Wasserstoffsynthese sind hierfür ein vielversprechender Lösungsansatz. Gesteuert werden die Anlagen von intelligenten Micro-grid Energy Steuerungssystemen (MEM = Micro-grid Energy Manager).
Stromausfälle, sogenannte Black-outs, die bisweilen ganze Landstriche und sogar Staaten betreffen, ausgelöst z.B. durch Naturkatastrophen oder Kraftwerksunfälle, werden bei Micro-Grids auf eine kleine Region beschränkt und wirken sich so weniger dramatisch aus als in den bestehenden klassischen Versorgungsstrukturen. Doch gegenwärtig stehen die Zeichen noch immer auf Beibehaltung der etablierten Versorgungs- und Konzernstrukturen mit Ausbau der Hochspannungs-Netze.
Quelle: iwr-pressedienst,
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