Expertenrat für Klimafragen
Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht ersten Bericht
Mit Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde der Expertenrat für Klimafragen zum 01.09.2020 berufen. Aufgabe des Expertenrats für Klimafragen ist u.a. die Erstellung eines Berichts zur Prüfung und Bewertung der vom Umweltbundesamt erstellten Vorjahresschätzung zur Treibhausgasemission. Zum 15.04.2021 ist der Bericht des Expertenrates für Klimafragen erstmals fällig. Der Bericht umfasst eine Prüfung und Bewertung der durch das Umweltbundesamt am 15.3.2021 veröffentlichten Daten zu den deutschen Treibhausgasemissionen des Jahres 2020.