EEG-Umlage: Immer weniger Firmen wollen zahlen und steigen aus
Immer mehr Firmen „drücken sich“ vor der EEG-Umlage. So berichtet IWR, dass sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anträge von Firmen auf Befreiung von der EEG-Umlage stapeln. Nach einer IWR-Anfrage vom 23. August 2012 hätten 2024 Unternehmen einen Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlage für das Jahr 2013 gestellt. Grund ist eine gesetzliche Änderung zum 01.01.2013, wonach Unternehmen mit einem Stromverbrauch von einer Gigawattstunde (GWh) pro Jahr von der EEG-Umlage befreit/reduziert sind. Bisher lag die Grenze bei 10 GWh Stromverbrauch. Die Folge: Mit der Absenkung der Verbrauchsgrenze zahlen immer weniger Firmen in den EEG-Umlagefonds ein. Die prognostizierte Strommenge, die von der EEG-Umlage befreit ist, erhöht sich von bisher 85 Mrd. Kilowattstunden (kWh) auf etwa 107 Mrd. kWh.
Steigende Umlage durch weniger Einzahler befürchtet
Weil die Zahl derjenigen, die die EEG-Umlage zahlen, sinkt, steigt voraussichtlich die Höhe der EEG-Umlage je kWh. Mit Spannung wird erwartet, wie die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2013 ausfallen wird. Mitte Oktober wird dieser Wert für das Folgejahr von den Übertragungsnetzbetreibern bekannt gegeben. Klar ist, dass sich der Beitrag pro kWh erhöhen wird, wenn sich die Zahl der an der Umlage beteiligten Unternehmen und damit die Höhe der voll umlagepflichtigen Strommenge reduziert.
Die Entlastung für die Industrie ist nach der abgenommenen Strommenge gestaffelt. Nach der sog. „Besonderen Ausgleichsregelung“ zahlen Industriebetriebe ab der ersten GWh nur zehn Prozent der Ökostrom-Umlage, ab der zehnten GWh nur ein Prozent. Für ganz große Energieverbraucher, die mehr als 100 GWh im Jahr abnehmen, ist der EEG-Umlage-Beitrag auf 0,05 Cent je kWh festgeschrieben. Private Stromverbraucher zahlen derzeit pro kWh eine EEG-Umlage in Höhe von 3,592 Cent/kWh. Das ist mehr als das 70-fache dessen, was die größten Abnehmer aus der Industrie je kWh zahlen.
Berechnung der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage funktioniert wie ein Fonds mit Ausgaben und Einnahmen. Die Vergütungszahlungen an die Betreiber sind die Bruttoausgaben (in 2011: rd. 16,4 Mrd. Euro). Einnahmen entstehen aus den Verkaufserlösen für den EEG-Strom an der Strombörse (in 2011 laut EEG-Umlagekonto rd. rd. 4,4 Mrd. Euro). Die EEG-Umlage setzt sich grob aus den Vergütungszahlungen (Ausgaben), vermindert um die Verkaufserlöse (Einnahmen) zusammen, und beträgt für 2011 etwa 12 Mrd. Euro (vereinfachte Darstellung). Aus diesem Grund führt auch ein sinkender Strompreis an der Börse, was durch die zunehmende Vermarktung von EEG-Strom über die Börse aktuell feststellbar ist, paradoxerweise zu einer Erhöhung der EEG-Umlage. Als weitere Faktoren für die exakte Ermittlung der EEG-Umlage spielen noch eine vorzuhaltende Liquiditätsreserve sowie der Verlustvortrag aus dem Vorjahr eine Rolle. Der umzulegende Betrag für die Förderung erneuerbarer Energien wird durch die Ausnahmeregelungen für die Industrieverbraucher auf immer weniger Letztverbraucher verteilt und steigert die EEG-Umlage je kWh.
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Quelle: IWR-Pressedienst, 2012