Solaranlagen jetzt auf Winterschäden untersuchen
Betriebsmängel können die Effizienz einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage erheblich beeinträchtigen.
Mit dem Beginn des Frühjahrs und sich die täglichen Sonnenstunden verlängern, sollten Besitzer einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage diese überprüfen, ob der Winter keine Schäden verursacht hat.
„Es lohnt sich nachzusehen, ob Verschmutzungen der Fläche vorliegen, erkennbare Schäden durch Schnee und Eis entstanden sind, alle Anschlüsse funktionieren und die sekundären Anlagen wie Umwälzpumpe oder Wechselrichter in Ordnung sind”, so Claudia Rist vom baden-württembergischen Landesprogramm Zukunft Altbau. Auf Nummer sicher gingen Hausbesitzer, wenn die Inspektion oder Wartung durch einen Fachmann vorgenommen wird. Er kann beispielsweise auch prüfen, ob der Wärmeträger noch genügend frostsicher ist, und entlüftet bei Bedarf die Anlage.
Regelmäßige Wartung schützt vor Leistungseinbußen
Daher sollten Vorkehrungen zur Sicherung des Ertrags getroffen werden. „Ist das nur ungenügend oder sogar gar nicht der Fall, drohen Einbußen bei der Leistung und damit bei der nachhaltigen Deckung der Energieversorgung”, sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ). „Es empfiehlt sich daher eine regelmäßige Überprüfung, am besten nach dem Winter.”
Zukunft Altbau empfiehlt für Solarthermie-Anlagen eine jährliche Inspektion sowie alle drei bis fünf Jahre eine Wartung. Dazu sei der Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrags zu empfehlen. Auch bei wartungsärmeren Photovoltaik-Anlagen sollte eine regelmäßige Kontrolle stattfinden. Hausbesitzer, die das bei ihren Anlagen bislang nicht taten, riskierten damit finanzielle Einbußen. Die Kosten für eine Prüfung seien niedrig und hätten sich bald wieder eingespielt.
Baden-Württemberg setzt auf Erneuerbare Energien
Seit 2010 sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg vor, dass bei einem Heizungsaustausch zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Bei der Solarthermie benötigen die Besitzer vier Quadratmeter Kollektorfläche pro hundert Quadratmeter Wohnfläche, um den Anteil zu erreichen. Belegt eine Photovoltaik-Anlage das Dach bereits komplett, sind die Anforderungen ebenfalls erfüllt.
Quelle: Zukunft Altbau 2012