Windkraft im Landkreis Starnberg – Aktuelle Informationen
Moderne Windkraftanlagen werden zunehmend auch im südbayerischen Raum errichtet. Für Windkraftanlagen im Außenbereich besteht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauG) privilegiertes Baurecht, das sich gegenüber öffentlichen Belangen, die nicht entgegenstehen dürfen, in der Regel durchsetzen würde. Die 13 Gemeinden des Landkreises und die Stadt Starnberg steuern deshalb die allgemeine Zulässigkeit der Anlagen über Teilflächennutzungspläne und weisen für die besser geeigneten Standorte so genannte Konzentrationsflächen aus, innerhalb derer ausschließlich Windkraftanlagen errichtet werden können.
In der Kreistagssitzung vom 30. Januar 2012 wurde, damit der erste Teilflächennutzungsplan verabschiedet werden konnte, eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für die östliche Seite des Starnberger Sees beschlossen. Damit unterliegen Windkraftanlagen in diesem Bereich nicht mehr dem Bauverbot.
Am 31. Januar konnte daraufhin die Gemeinde Berg als erste Kommune im Landkreis den Teilflächennutzungsplan zur Windkraft verabschieden. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Die Regierung von Oberbayern muss nun als Genehmigungsbehörde dem Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Berg zustimmen, damit dieser rechtkräftig wird. Damit wird der Weg für die Aufstellung eines Bebauungsplans frei gemacht, der als nächstes im Rahmen der Bauleitplanung ansteht. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahren zum Bau von vier Windenergieanlagen auf dem Höhenrücken der Wadlhäuser Gräben werden dann die Standorte konkretisiert und die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Weitere Informationen zum Thema finden sie hier:
• Teilflächennutzungspläne Windkraft Lkr. Starnberg [PDF: 695 KB]
• Windenergie Lkr. Starnberg – Beschlüsse [PDF: 34 KB]
• Windenergie Lkr. Starnberg – Meilensteine [PDF: 40 KB]
• Häufige Fragen und Antworten zur Windkraft
• Detaillierte Infos (inklusive Karten) zu den einzelnen Teilflächennutzungsplänen erhalten Sie direkt bei den beteiligten Gemeinden (Homepage oder persönlich)
Quelle: Starnberger Merkur und Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2012 und 02.02.2012, sowie Landratsamt Starnberg, 02.02.2012