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Atommüll – Steuerzahler tragen die Folgekosten

14. Januar 2011/in Erneuerbare Energien /von Energiewendeverein Starnberg

12. Januar 2011. 70.000 Tonnen hochradioaktiven Giftmülls sollen im staatlichen Zwischenlager Lubmin eingelagert werden. Ein großer Teil des Abfalls entstand in deutschen Kernkraftwerken. Die Brennstäbe wurden dann in der Wiederaufarbeitungsanlage Karslruhe (WAK) jahrzehntelang aufgearbeitet.  Es entstanden nach Darstellung des ARD-Polit-Magazins Kontraste „70.000 Liter hochradioaktive Säure, versetzt mit zig Tonnen Uran und Plutonium“, die nun mit hohem technischen Aufwand verfestigt  und anschließend verfüllt werden müssten. Für diese Kosten müsste nach Ansicht von Experten eigentlich die Industrie aufkommen, die den Müll verursacht hat. Dies sind vor allem die Energiekonzerne.  Doch das ist nicht der Fall – stattdessen werden die Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Wie Kontraste am vergangenen Dienstagabend berichtete, gibt es exklusive Verträge zwischen Bund und Energiewirtschaft, die es ermöglichen, dass die Konzerne ihren Atommüll auf Kosten der Steuerzahler entsorgen können. Auch bei den jüngsten Verhandlungen zur Laufzeitverlängerung ergriff die  schwarz-gelbe Regierung nicht die Chance, die entsprechenden Verträge mit den Energiekonzernen zu ändern.
Nun wird der Industriemüll aus Karsruhe in Castorbehältern in das staatliche Lager nach Lubmin verschoben und dort auf Kosten des Steuerzahlers jahrzentelang zwischengelagert.
Prof. Wolfgang Irrek, Energieökonom an der Hochschule Ruhr-West, Institut für Energiewirtschaft, hat die Vertragsdokumente ausgewertet. Sein Fazit:
„Aus ökonomischer Sicht müsste das Verursacherprinzip gelten, dass diejenigen, die einen bestimmten Anteil an radioaktiver Belastung verursacht haben, auch einen entsprechenden Anteil an den Kosten tragen müssten. Und das haben wir hier eindeutig nicht.“
Dies wurde, wie die Autoren des Beitrags, Manka Heise und Chris Hums, in Kontraste darstellen,  möglich, weil „die Industrie den Staat überlistet hat“.
„Die Entsorgung des Atommülls wurde pro Tonne Gewicht berechnet und eben nicht nach dessen Umwelt belastender Strahlenaktivität. Da Industrie und Staat gemeinsam für die Wiederaufarbeitungsanlage verantwortlich waren, mussten die Kosten für die Entsorgung aufgeteilt werden. In den Verträgen ordnete man 40 Prozent des Mülls der Industrie zu – 60 Prozent dem Staat, so genannter Forschungsmüll,“ so der Wortlaut in Kontraste.
„Auffällig ist jedoch, dass auf Seiten der Industrie mehr orange Fässer produziert wurden. Und in diesen orangenen Fässern ist die Radioaktivität wesentlich höher als in den gelben,“ erklärt das Politmagazin.
Warum bezahlt die Industrie dann nur 40 % für die Entsorgung?
Dazu Prof. Wolfgang Irrek in dem Beitrag von Kontraste: „Aus meiner Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass die Quote auf 40:60 reduziert wurde. Denn der Anteil der radioaktiven Belastung, der von der Industrie verursacht wurde, beträgt etwa 70 Prozent.“
 
Laut Kontraste wird das auch vom Bundesumweltministerium bestätigt: 70 Prozent der strahlenden Aktivität kommt von den kommerziellen Kernkraftwerken und ist somit der Industrie zuzurechnen.  Da bei der Endlagerung die Strahlenaktivität eine zentrale Rolle spielt, wäre also eine Kostenaufteilung von 70:30 angemessen gewesen.  Letztlich geht es aber bei dem Geschiebe um Abermillionen Euro und deshalb setzte die Industrie in den Verträgen sogar durch, dass die Entsorgungskosten auf einen Höchstbetrag gedeckelt werden. Das heißt: Entstehen höhere Kosten als geplant, muss der Staat zahlen – und das ließ sich offenbar gut in die gewünschte Richtung steuern.
Prof. Irrek hält die gewählte Vertragsklausel und Vorgehensweise wörtlich „für unverantwortlich“, da es sich um radioaktive Abfälle handle, die Jahrtausende strahlten. Nach seiner Meinung werde die Industrie durch die Begrenzung auf einen Höchstbetrag ermutigt, die Entsorgungskosten auf dem Papier so gering wie möglich erscheinen zu lassen – was ihr ganz offensichtlich gelang:  In einem Terminplan, der Bestandteil des Vertrags ist, wurde das Endlager Gorleben als ab Mitte 1990 nutzbar und ab 2003 als voll einsatzfähig deklariert.  Dieser Terminplan war aber  schon damals obsolet, und Gorleben ist bis heute kein Endlager. Doch der Vertragspartner hat sich daran offenbar nicht gestört.
Nach Darstellung von Kontraste fallen insgesamt für die Entsorgung des Mülls und den gesamten Rückbau der Wiederaufbereitungsanlage nach aktueller Kalkulation zusätzlich 1,6 Milliarden Euro für den Steuerzahler an. An dieser Summe beteiligt sich die Industrie mit keinem einzigen Cent.
Fazit: Würden die Kosten der Aufbereitung, Zwischen- und Endlagerung samt der jahrzehntelangen Subventionen für Atomstrom allesamt auf den Preis für Atomstrom umgerechnet, wäre dieser augenscheinlich unrentabel. So aber müssen die Bürger die Kosten eben indirekt tragen – und diese „atomenergiefreundliche“ Politik geht nicht zuletzt auf Kosten der Entwicklung der Erneuerbaren Energien.
Verfasser: Energiewende Landkreis Starnberg e.V., Quelle: Kontraste, ARD, 12.01.2010

Schlagworte: Atomenergie
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